Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_65/2024 vom 12. August 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_65/2024 vom 12. August 2024:

Sachverhalt: A._ erhob Klage gegen die Entscheidung des kantonalen Versicherungsgerichts des Kantons Waadt bezüglich ihrer Invalidenrente. Das Bundesgericht hatte zuvor in einem anderen Urteil (9C_562/2022) entschieden, dass ihr ab dem 1. Mai 2019 eine Viertelsrente zusteht. Die Entscheidung war zugunsten von A._ und die Kosten wurden der Invalidenversicherung aufgebürdet. Im Anschluss legte das kantonale Gericht die Kosten der gerichtlichen Verfahren auf 600 Franken fest, die hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt wurden, und sprach der Klägerin ein reduziertes Honorar von 1.000 Franken zu.

Rechtsfragen: A._ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und forderte, dass keine Kosten ihr auferlegt werden und dass sie das volle Honorar erhält. Die Frage war, ob die Kostenverteilung und die Reduzierung der Honorare rechtens waren, insbesondere da A._ in der Hauptsache recht bekam.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass A._ in der Hauptsache recht bekam und die Festlegung der Kosten gemäß § 61 g LPGA und den geltenden kantonalen Bestimmungen problematisch war. Das Gericht entschied, dass die kantonale Instanz die Verteilung der gerichtlichen Kosten und die Höhe der Entschädigung nicht korrekt ermittelt hatte, da A._ durch das Verfahren eine wesentliche Verbesserung ihrer Position erreicht hatte. Daher wurde der Kostenentscheid aufgehoben.

Entscheid: 1. Die Beschwerde wurde gutgeheißen. 2. Der Kostenentscheid des kantonalen Gerichts wurde aufgehoben. 3. Die Kosten des Verfahrens werden der Invalidenversicherung auferlegt. 4. A.__ erhält eine Entschädigung von 1.336,25 Franken.

Das Urteil wurde an alle beteiligten Parteien und Behörden kommuniziert.