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In dem Urteil des Bundesgerichts (6B_834/2022) vom 30. September 2024 geht es um einen Strafrechtsfall, in dem A.A.__ wegen versuchter Gefährdung des Lebens eines anderen verurteilt wurde. Hier sind die wesentlichen Punkte des Sachverhalts und der Erwägungen zusammengefasst:
Sachverhalt:A.A._ war in einen Konflikt mit B.B._ verwickelt, die als Hauspflegerin für seine 100-jährige Mutter, D.A._, tätig war. Am 27. August 2018 kam es zu einem Vorfall, bei dem A.A._ B.B._ in ihrer Wohnung unerlaubt aufsuchte, sie bedrohte und sie am Hals packte. B.B._ hatte Schwierigkeiten zu atmen und stellte fest, dass sie einen „schwarzen Schleier“ vor den Augen sah, was sie dazu brachte, zu glauben, sie würde ohnmächtig werden. Später stellte ein Arzt fest, dass B.B._ leichte Verletzungen am Hals hatte. A.A._ wurde zunächst von einem Sicherheitsvorwurf freigesprochen, wurde jedoch für die versuchte Gefährdung des Lebens verurteilt und erhielt eine reduzierte Geldstrafe sowie ambulante psychiatrische Betreuung.
Erwägungen des Bundesgerichts:Verurteilung wegen versuchter Gefährdung des Lebens: A.A.__ argumentierte, dass er nicht für eine versuchte Gefährdung des Lebens verurteilt werden könne, da dies nur bei einer tatsächlichen Gefahr für das Leben der betroffenen Person möglich sei. Das Gericht stellte klar, dass im vorliegenden Fall eine konkrete Gefahr (d.h. ein Risiko für eine Verletzung) bestanden habe, auch wenn die Gefahr nicht größer als 50% sein müsse. Es war entscheidend, dass die Handlung unmittelbare Gefahr für das Leben anderer darstellte.
Psychische Verantwortung: A.A.__ berief sich auf seine eingeschränkte Verantwortlichkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen. Gerichtliche Gutachten hatten ergeben, dass sein Urteilsvermögen zum Zeitpunkt der Tat stark beeinträchtigt war, aber nicht vollständig ausgeschlossen. Das Gericht wies darauf hin, dass in Fällen, in denen die mentale Gesundheit beeinflusst ist, eine differenzierte Analyse der Verantwortung erforderlich ist. In diesem Fall wurde festgestellt, dass er zumindest teilweise in der Lage war, die Illegalität seines Handelns einzuschätzen.
Dauer und Intensität der Strangulation: Zur rechtlichen Beurteilung, ob eine versuchte Gefährdung des Lebens vorlag, prüfte das Gericht die Intensität und Dauer der Strangulation. Es wurde entschieden, dass das Verhalten von A.A.__ als hinreichend intensiv und besorgniserregend einzustufen ist, um die Gefahr einer Lebensbedrohung zu bestätigen.
Das Bundesgericht wies daher den Rekurs von A.A.__ zurück und bestätigte die vorherige Urteilsfindung, wobei die Kosten des Verfahrens ihm auferlegt wurden.