Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_216/2024 vom 2. Oktober 2024

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In dem Urteil des Bundesgerichts (2C_216/2024) vom 2. Oktober 2024 wird der Fall von A.__ behandelt, die sich zunächst an der Universität Genf für das Bachelor-Studium in Medizin immatrikuliert hatte, jedoch nach einem Misserfolg in der Studienrichtung schließlich um eine Umschreibung in die Fakultät für Wissenschaften bat, um dort einen Bachelor in pharmazeutischen Wissenschaften zu erlangen. Ihre Aufnahme wurde unter der Bedingung genehmigt, dass sie bis zur Sitzung im August/September 2022 alle Prüfungen des ersten Studienjahres ohne die Möglichkeit eines Wiederholens bestehen müsse.

Nach mehreren ungenügenden Leistungen in den folgenden Semestern wurde sie schlussendlich aus dem Studiengang ausgeschlossen. Obwohl A.__ Widerspruch einlegte und eine letzte Chance zur Prüfungswiederholung erhielt, versäumte sie es, die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Ihre Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Kantons Genf wurde am 5. März 2024 abgewiesen.

A._ legte daraufhin beim Bundesgericht sowohl einen öffentlichen Rechtsmittel- als auch einen verfassungsrechtlichen Antrag ein, der beide Male abgelehnt wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Ausschluss von A._ aus dem Studium auf den nicht erfüllten Aufnahmebedingungen basierte und somit rechtlich nicht zu beanstanden sei. Es wurde auch festgestellt, dass die besonderen Umstände ihrer individuellen Situation in der Prüfungsregelung bereits berücksichtigt wurden und dass kein Recht auf eine Wiederholung von Prüfungen bestehe, da ihre bedingte Zulassung auf ihre vorherigen Misserfolge in der Medizin basierte.

Die Argumentation von A.__ bezüglich der Verletzung von Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen wurde ebenfalls im Urteil zurückgewiesen, wobei betont wurde, dass der Erhalt der Prüfungsmöglichkeiten an die spezifischen Studienbedingungen der Universität gebunden ist.

Das Gericht entschied abschließend, dass das öffentliche Rechtsmittel abgewiesen und das verfassungsrechtliche Mittel als unzulässig erklärt wurde. A.__ wurde zudem zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.