Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer, A._, war als Pizzaiolo bei der B._ GmbH angestellt und bei der Allianz Suisse gegen Unfälle versichert. Am 17. Juli 2020 hatte er einen Verkehrsunfall, bei dem ein anderes Fahrzeug ihm von hinten ins Auto fuhr, da er wegen eines Fahrradfahrers anhalten musste. Nach dem Unfall klagte er über Nacken- und Schulterschmerzen. Die Allianz stellte die Leistungen nach erster Behandlung im März 2021 ein und begründete dies damit, dass kein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den späteren Schulterbeschwerden bestehe. A.__ focht diese Entscheidung an, das Verwaltungsgericht Thurgau wies seine Beschwerde jedoch ab.
Erwägungen:
Das Bundesgericht prüfte insbesondere die Frage der Kausalität zwischen dem Unfall und den Schulterbeschwerden. Es stellte fest, dass das kantonale Gericht korrekt die relevanten Gesetze und die Rechtsprechung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Unfallursache und gesundheitlichen Folgen dargelegt hatte. Es kam zu dem Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Schulterbeschwerden eine Folge des Unfalls waren, nicht gegeben war, und die avisierte Einstellung der Leistungen durch die Allianz somit rechtens war.
Das Gericht erkannte an, dass die medizinischen Berichte des beratenden Arztes der Allianz, Dr. med. C.__, von Bedeutung seien, jedoch stellte das Gericht auch klar, dass die Bewertung der behandelnden Ärzte berücksichtigt werden müsse. Es bestand Unklarheit über die Unfallkausalität, insbesondere in Bezug auf den Verlauf und den Zeitpunkt des Auftretens der Beschwerden.
Letztlich kam das Bundesgericht zu dem Ergebnis, dass Zweifel an der Beweiswürdigung der Vorinstanz bestehen und eine externe Begutachtung angemessen wäre. Der Beschluss wurde aufgehoben und die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an die Allianz zurückverwiesen.
Entscheid des Bundesgerichts:
Das Urteil zeigt die Bedeutung einer sorgfältigen Beurteilung von medizinischen Gutachten und deren Auswirkungen auf sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen.