Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Fall betrifft A._, einen 1976 geborenen Mann, der seit Februar 2006 bei der Gemeinde U._ (in der Straßeninstandhaltung) arbeitet. Am 11. Oktober 2006 verletzte er sich schwer, als er von einem Wagen sprang und seine rechte Bein von einem Lastwagen überrollt wurde, was zu einer komplexen Verletzung führte. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) übernahm die Kosten und zahlte ihm eine Rente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 13 % sowie eine 25 %-ige Entschädigung für die Verletzung. In den folgenden Jahren erlitt A.__ mehrere Rückfälle und seine Anstellung wurde schließlich gekündigt.
Im Januar 2021 teilte die CNA A.__ mit, dass sie seine medizinische Situation als stabil ansah und die Zahlungen ab Februar 2021 einstellte. Im Ergebnis erhielt er ab dem 1. August 2015 eine volle Invalidenrente von der Invalidenversicherung (IV) aufgrund eines Invaliditätsgrades von 90 %.
Erwägungen:A._ legte gegen die Entscheidung der CNA Einspruch ein, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Der Kantonale Gerichtshof des Wallis wies am 10. Januar 2024 seine Klage ab. A._ ging daraufhin in Revision zum Bundesgericht und forderte eine Erhöhung der Invalidenrente auf 50 % sowie eine zusätzliche Entschädigung (IPAI).
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Zusammenhang zwischen dem Unfall und den psychischen Beschwerden von A.__ nicht nachgewiesen werden konnte. Die Bewertungen durch die Ärzte hatten offenbar gezeigt, dass die psychischen Probleme nicht auf den Unfall zurückgeführt werden konnten, sondern andere Ursachen hatten, wie z. B. eine schwierige Kindheit.
Bezüglich der somatischen Beschwerden bestätigte das Bundesgericht die Argumentation der Vorinstanz, dass die medizinische Situation von A._ stabil war und er in der Lage sei, eine angepasste Arbeit auszuführen. In ihrer Entscheidung nahmen die Richter zur Kenntnis, dass A._ nicht in der Lage war, den Nachweis zu erbringen, dass sich sein gesundheitlicher Zustand seit 2010 wesentlich verschlechtert hatte.
Das Bundesgericht entschied, dass die Entscheidung der Vorinstanz zumTeil aufgehoben wurde, wobei die Rente von 13 % aufrechterhalten werden sollte.
Schlussfolgerung:Das Bundesgericht entschied, dass die ursprüngliche Rentenzahlung von 13 % beibehalten werden muss, während der Antrag auf Erhöhung der Rente und zusätzliche Entschädigung abgelehnt wurde. Des Weiteren wurden die Gerichtskosten zwischen den Parteien aufgeteilt und A.__ wurde eine Entschädigung für Rechtskosten zugesprochen. Die Angelegenheit bezüglich der früheren Kosten wurde an die kantonale Instanz zurückverwiesen.