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Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts (2D_18/2024) vom 2. Oktober 2024 befasst sich mit dem Fall von A._, einem österreichischen Staatsbürger, der nach einem Umzug von Genf in den Kanton Wallis um eine Genehmigung für den Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton ersucht hatte. Der Kanton Wallis hatte diesen Wechsel abgelehnt und A._ aufgefordert, den Kanton innerhalb von 30 Tagen zu verlassen.
Sachverhalt: A.__, der in Genf lebte und dort Sozialhilfe bezog, kehrte aufgrund einer Zwangsräumung nach Martigny zurück, wo er bei seiner Schwester wohnen konnte. Der Service de la population et des migrations des Kantons Wallis verweigerte ihm jedoch das Recht auf einen Wohnsitzwechsel und erließ eine Ausweisung. Der Conseil d'État des Kantons Wallis bestätigte diese Entscheidung, die dann auch vom kantonalen Gericht abgewiesen wurde.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung Rechte auf einen Wohnsitzwechsel hat und einen verfassungsrechtlichen Antrag (Recours constitutionnel subsidiaire) einreichen kann, da ihm das Recht auf eine gerechte Anhörung und die Überprüfung der Entscheidung verwehrt geblieben sein könnte.
Recht auf Anhörung: Es wurde geprüft, ob das kantonale Gericht die Garantie auf eine angemessene Begründung und das Recht auf Anhörung verletzt hat. A.__ war der Ansicht, dass das Gericht die relevanten Fragen zu seiner Abhängigkeit von Sozialhilfe und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen nicht ausreichend behandelt hat.
Proportionalität: Das Bundesgericht stellte fest, dass das kantonale Gericht nicht ausreichend untersucht hat, ob ein Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorlag, insbesondere ob die Weigerung eines Wohnsitzwechsels mit dem Recht auf respektvolle Behandlung der Privatsphäre (gemäß Art. 8 EMRK) vereinbar war. Es wurde betont, dass die Zuverlässigkeit der Vorabentscheidungen und die Berücksichtigung persönlicher Umstände, wie A.__’s langjährige Tatbestände in der Schweiz, von Bedeutung sind.
Das Bundesgericht entschied daher, dass die Entscheidung des kantonalen Gerichts aufgehoben und der Fall zur erneuten Prüfung zurückgegeben werden müsse, um die relevanten Fragen zu behandeln.
Fazit: Das Bundesgericht entschied, dass das kantonale Gericht A._s Grievances nicht sachgerecht behandelt hat, insbesondere was die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung angeht. Es wies das kantonale Gericht an, die Entscheidung auf Grundlage umfassenderer Überlegungen erneut zu prüfen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und A._ erhielt eine Entschädigung für die Prozesskosten durch den Kanton Wallis.