Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_736/2023 vom 2. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_736/2023 vom 2. Oktober 2024:

Sachverhalt: Der Kläger, A._, erlitt am 30. August 2018 einen Arbeitsunfall, der zu einer Fraktur des Radius führte. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) erkannte ihm zunächst eine Taggeldentschädigung von 64,25 CHF pro Tag an, basierend auf einem angestellten Bruttolohn von 26 CHF pro Stunde bei einer 50% Anstellung. Im Jahr 2021 stellte die CNA die Zahlung von Taggeldern ein und wies einen Antrag auf Rente und eine Entschädigung für Integrität mit 15% ab. A._ legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein und beanstandete insbesondere die Höhe des Taggeldes. Die CNA wies den Einspruch zurück und erklärte, die Frage des Taggeldes sei nicht Gegenstand der Entscheidung.

Der Kläger reichte daraufhin eine Beschwerde bei der kantonalen Gerichtshof ein, die ebenfalls die Anträge auf Anpassung des Taggeldes für den Berufungszeitraum ablehnte. Dagegen legte der Kläger beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, 1. Die Beschwerde sei gegen einen Endentscheid gerichtet und erfülle die formellen Anforderungen. 2. Der Streitgegenstand sei nur die Zulässigkeit von Anträgen auf ergänzende Taggeldzahlungen für einen bestimmten Zeitraum; andere Anträge des Klägers seien unzulässig. 3. Die zurückweisende Haltung der CNA und die Entscheidung des kantonalen Gerichts entsprächen den gesetzlichen Bestimmungen, da in der ursprünglichen Entscheidung auf den geltend gemachten Anspruch des Klägers nicht eingegangen wurde. Der Kläger habe in der Ausübung seines Rechts auf Einspruch nicht alle relevanten Punkte abgedeckt. 4. Das Bundesgericht könne nicht über neue Punkte entscheiden, die nicht im ursprünglichen Beschwerdegegenstand enthalten sind.

Das Bundesgericht entschied, die Beschwerde abzuweisen, räumte aber dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege ein und setzte die Gerichtskosten vorläufig auf die Caisse du Tribunal fédéral an. Es wurde ein Betrag für die Anwaltskosten des Klägers festgelegt, der ebenfalls vorläufig von der Caisse getragen wird.