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Das Bundesgericht hat am 15. Oktober 2024 über den Fall A.__ entschieden, der als Betreiber von Prostitutionslokalen in Genf aktiv war.
Sachverhalt: A._ betrieb mehrere Appartements, die zur Prostitution genutzt wurden. Nach einem Vorfall im Jahr 2021, bei dem illegale Prostituierte in einem seiner Salons entdeckt wurden, wurde A._ weiterhin observiert. Im Februar 2023 stellte die Polizei fest, dass er mehrere Immobilien an Prostituierte vermietete, darunter auch solche ohne Aufenthaltsgenehmigung. Daraufhin ordnete der Kanton Genf am 21. Juli 2023 die sofortige Einstellung sämtlicher Aktivitäten zur Prostitution in 14 seiner Immobilien an und verweigerte ihm die Eröffnung eines neuen Salons. A.__ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die teilweise gutgeheißen wurde; die Bestimmung für drei Wohnungen wurde aufgehoben, die übrigen Teile blieben jedoch bestehen.
Erwägungen: A._ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht. Das Gericht prüfte die Rechtslage und die Tatsachen, die vorinstanzlich festgestellt wurden. Es stellte fest, dass die Aktivitäten von A._ gemäß dem kantonalen Prostitutionsgesetz (LProst/GE) behandelt werden konnten. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass das Vermieten von Räumlichkeiten an Prostituierte als Unterstützung ihrer Tätigkeit angesehen werden kann, insbesondere wenn der Vermieter über ihre Zwecke informiert war.
Das Bundesgericht befand, dass die Auflagen des Kanton Genf rechtmäßig und verhältnismäßig waren und der Schutz der Prostituierten sowie die Bekämpfung der Menschenhandel im öffentlichen Interesse liegen. Es stellte fest, dass A.__ gegen wichtige gesetzliche Anforderungen verstoßen hatte, was die Entscheidung zur Einstellung seiner Aktivitäten rechtfertigte.
Der Antrag auf die Aufhebung der Entscheidung wurde abgelehnt und die Kosten des Verfahrens wurden A.__ auferlegt.
Zusammengefasst wird die Entscheidung des Bundegerichts als Bestätigung der Rechtsauffassung der Vorinstanz gesehen, dass die Tätigkeit von A.__ unter das Prostitutionsrecht fällt und die Maßnahmen des Kantons genehmigt sind, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prostitution in Genf zu schützen.