Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_91/2024 vom 16. Oktober 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichts (7B_91/2024 und 7B_92/2024) befasst sich mit Beschwerden des Beschwerdeführers A.__ gegen Entscheidungen des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts St. Gallen, die den Einsatz von speziellen Informatikprogrammen zur Überwachung seines Fernmeldeverkehrs und die Genehmigung von Zufallsfunden aus diesen Überwachungen betreffen.

Sachverhalt: A._ wird verdächtigt, im großen Stil mit Betäubungsmitteln und möglicherweise auch mit Waffen zu handeln. Ab März 2022 wurden seine Telefonanschlüsse überwacht, und es kam zur Installation von sogenannten GovWare-Programmen zur weiteren Überwachung. Diese Programme wurden von der Staatsanwaltschaft und dem Zwangsmassnahmengericht genehmigt. Im Verlauf der Ermittlungen wurden Zufallsfunde, die auch Waffen betreffen könnten, festgestellt. A._ wurde über die Maßnahmen informiert und erhebt Beschwerden gegen die Genehmigungen.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit der Verfahren: Das Bundesgericht vereint die beiden Beschwerden, da sie einen engen sachlichen Zusammenhang aufweisen.

  1. Zugang zur Beschwerde: A.__ ist als beschuldigte Person berechtigt, die Beschwerden einzureichen. Die Entscheidungen der Vorinstanzen sind Zwischenentscheide, gegen die Beschwerde möglich ist.

  2. Begründungspflicht: Der Beschwerdeführer rügt, dass das Zwangsmassnahmengericht nicht ausreichend eigenständig argumentiert, sondern die Ausführungen der Staatsanwaltschaft nur wiedergegeben hat. Das Bundesgericht stellt jedoch fest, dass die Anforderungen an die Begründungspflicht erfüllt sind.

  3. Genehmigung der GovWare: A.__ macht geltend, dass die Protokollierung und der Zeitpunkt der Installation nicht ausreichend dokumentiert sind. Das Gericht hebt hervor, dass eine rückwirkende Genehmigung rechtlich zulässig ist und dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, die die Rechtmäßigkeit der Überwachung in Frage stellen würden.

  4. Zufallsfunde: A.__ argumentiert, dass die Genehmigung für die Verwendung von Zufallsfunden zu spät erteilt wurde und damit unzulässig ist. Das Gericht teilt diese Sicht nicht und hebt hervor, dass es entscheidend ist, ob die Erkenntnisse rechtmäßig erlangt wurden und die Anforderungen nach dem Gesetz erfüllt waren.

  5. Entscheid des Bundesgerichts: Die Beschwerden von A.__ werden abgewiesen. Sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird genehmigt, und die Entscheidung wird dokumentiert.

Insgesamt bestätigt das Bundesgericht, dass sowohl die Überwachungsmaßnahmen als auch die Genehmigung der Zufallsfunde rechtmäßig waren und weist die Beschwerden zurück.