Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_17/2024 vom 3. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 6B_17/2024 vom 3. Oktober 2024:

Sachverhalt:

A._ wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem er bei einem Rückwärtsmanöver im Bereich eines Parkplatzes ein dreijähriges Kind, D.B._, angefahren hatte. Das Kind erlitt Verletzungen, einschließlich Hautabschürfungen und psychischer Probleme. Er wurde zu einer Geldstrafe und Schadensersatz verurteilt. In der Berufung wurde die Strafe und der Schadensersatz teilweise erhöht.

A.__ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein und argumentierte, die Anklage sei gegen den Grundsatz der Anklage und die Anforderungen an eine präzise Anklage verstoßen worden. Zudem wies er darauf hin, dass die Tatsachenfeststellung des kantonalen Gerichts willkürlich sei und er keine Fahrlässigkeit begangen habe.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Verletzung des Anklageprinzips: Das Gericht stellte fest, dass das Anklageschreiben die Auffassung der Angeklagten über den Vorfall präzise darlegte. A.__ war hinreichend über die ihm vorgeworfenen Taten informiert und konnte sich entsprechend verteidigen. In diesem Fall erfüllte das Anklageschreiben die gesetzlichen Anforderungen.

  2. Arbitrarität der Tatsachenfeststellung: Das Bundesgericht ist an die Feststellungen des kantonalen Gerichts gebunden, es sei denn, diese wären willkürlich oder verletzen das Recht. Das Gericht befand, dass A.__ die gebotene Sorgfalt nicht beachtet hatte, als er das Rückwärtsfahren begann, insbesondere weil er wusste, dass Kinder in der Nähe waren und nicht alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hatte.

  3. Fahrlässigkeit: A.__ hatte erkannt, dass sich Kinder, insbesondere das verletzte Kind, in seiner Nähe befanden. Er hätte besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen, anstatt sich allein auf seine Rückspiegel und das Fehlen eines akustischen Warnsignals zu verlassen. Das Gericht befand, dass die Anklage korrekt war und die gesammelten Beweise und Umstände eine Verurteilung rechtfertigten.

  4. Schlussfolgerung: Der Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab und bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen. A.__ muss die Gerichtskosten tragen.

Das Urteil stellt fest, dass das Verhalten des Angeklagten in dieser Situation fahrlässig war und dass er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Kindern, nicht eingehalten hat.