Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_953/2024 vom 15. Oktober 2024

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In dem Bundesgerichtsurteil 7B_953/2024 vom 15. Oktober 2024 geht es um den Fall eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn A2, bei dem die Beifahrerin D._ starb. Der Fahrer C._ und der Autofahrer B._ wurden wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsverstößen angeklagt. A._, der Vater der verstorbenen D.__, stellte sich als Privatankläger. Nach verschiedenen Untersuchungsschritten entschied die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin, das Verfahren einzustellen.

A._ focht diese Entscheidung vor dem Appellationsgericht des Kantons Tessin an, welches die Beschwerde am 3. Juli 2024 abwies. Daraufhin reichte A._ beim Bundesgericht Beschwerde ein, um die Einstellung des Verfahrens gegen B._ und C._ anzufechten.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Appellationsgerichts rechtlich korrekt war. Es bestätigte zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde, da A._ als naher Angehöriger der verstorbenen D._ legitimiert war, jedoch nicht in Bezug auf die Verkehrsverstöße von C._. Das Gericht stellte fest, dass die Argumentation von A._ in seiner Beschwerde nicht ausreichend war, um die angeblichen rechtlichen Verstöße zu untermauern.

Die Bewertungen der Vorinstanz, v.a. hinsichtlich der Geschwindigkeit von B._ beim Überholen und das Verhalten von C._ während des Unfalls, wurden als schlüssig und rechtlich gerechtfertigt angesehen. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass weder bei B._ noch bei C._ Anzeichen für eine fahrlässige Tötung vorlagen, da die Geschwindigkeit von B.__ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben lag und die Umstände des Unfalls nicht auf ein Fehlverhalten hindeuteten.

So wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.