Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_173/2024 vom 9. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_173/2024 vom 9. Oktober 2024

Sachverhalt: Die Parteien, A._ und B._, verheiratet seit 2008 und Eltern von zwei Kindern, trennten sich am 16. August 2022. Sie vereinbarten eine alternierende Betreuung ihrer Kinder (C._, geboren 2009 und D._, geboren 2012) und verschiedene Kontakt- und Abstandregelungen. Nach der Trennung beantragte die Mutter am 5. Juli 2023 das alleinige Aufenthaltsrecht und die Sorgerechtsübertragung für die Kinder, während der Vater die Beibehaltung der alternierenden Betreuung anstrebte. Am 15. August 2023 entschied das zuständige Gericht, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält und der Vater einen Besuchsrecht hat. Der Vater legte gegen diese Entscheidung am 31. Januar 2024 Berufung ein, die ebenfalls abgelehnt wurde.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte den Berufung gegen die Entscheidung des kantonalen Gerichts. Der Gerichtshof stellte fest, dass der angefochtene Entscheid auf Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft abzielte, was gemäß Art. 98 LTF als vorläufige Maßnahme gilt. Demzufolge konnte der recursierende Vater nur eine Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten geltend machen. Dabei wurde festgehalten, dass er die entsprechenden Verstöße konkret angeben musste, was er jedoch nicht tat.

Das Gericht wies darauf hin, dass im Berufungsverfahren keine formellen Anforderungen an die genauen Schlussfolgerungen bestehen, solange die Intention klar ist. Die irreführende Ausführung des Vaters in seiner Berufung führte zur Abweisung als unzulässig. Auch die Argumentation, dass das Gericht ihn hätte zur Klärung seiner Anträge auffordern müssen, wurde zurückgewiesen, da er nicht nachweisen konnte, dass er rechtlich hilflos war.

Der Vorwurf, sein Recht auf eine Erwiderung sei nicht gewahrt worden, wurde ebenfalls abgelehnt, da der Vater seine Sichtweise rechtzeitig darlegte. Auch die Motivation des angefochtenen Urteils wurde als ausreichend erachtet, da die entscheidenden Argumente des Vaters nicht entscheidungsrelevant waren.

Insgesamt wurde der Antrag des Vaters, das Urteil des kantonalen Gerichts aufzuheben und die zuvor getroffenen Entscheidungen zu ändern, abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens wurden dem recursierenden Vater auferlegt.

Fazit: Der Antrag des Vaters wurde abgelehnt, das Urteil des kantonalen Gerichts bestätigt, und die Kosten wurden ihm auferlegt.