Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_303/2024 vom 10. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_303/2024 vom 10. Oktober 2024

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall geht es um die Eintragung eines Liegenschaftsersatzes im Grundbuch, der aus einem Testament für ein landwirtschaftliches Grundstück resultiert. Der Erblasser B._, der verstorben ist, hatte in verschiedenen Erbverträgen seinen Sohn C._ als Alleinerben eingesetzt und einem D._ ein landwirtschaftliches Grundstück vermacht. Die Absicht hinter dem Legat war es, C._, der unter gesetzlicher Betreuung steht, ein Leben im familiären Umfeld zu ermöglichen.

Nach dem Tod von B._ reichte der Notar A._, der das Testament beurkundet hat, einen Antrag zur Eintragung von D.__ als neuen Eigentümer ein. Dieser Antrag wurde jedoch von der zuständigen Grundbuchverwalterin abgelehnt, da die Eintragung eines Legatariers für landwirtschaftliche Grundstücke eine Genehmigung der kantonalen Behörde erfordere. Dieser ablehnende Entscheid wurde von der Aufsichtsbehörde und später auch vor dem Freiburger Zivilgericht nicht geändert, was zur Einlegung einer Beschwerde beim Bundesgericht führte.

Erwägungen des Bundesgerichterichts:

  1. Zulässigkeit des Recours: Der Antrag wurde als form- und fristgerecht angenommen, da der Notar A.__ ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme und Änderung des Urteils geltend machte.

  2. Recht auf rechtliches Gehör: Der Rekurrent schilderte, dass die kantonale Instanz seinen Anspruch auf eine begründete Entscheidung verletzt habe, weil sie sich auf ein früheres Urteil des Bundesgerichts berief, ohne die spezifischen Umstände des Falls zu berücksichtigen. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die kantonale Instanz die vorgebrachten Argumente nicht unbeachtet ließ, da sie die Entscheidung auf bestehende Rechtsprechung stützte.

  3. Genehmigungspflicht für den Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien: Die zentrale Rechtsfrage war, ob der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Legatar der Genehmigungspflicht unterliegt. Das Bundesgericht bestätigte die Auffassung aus einer früheren Entscheidung (2C_735/2021), dass Legate nicht den erbrechtlichen Status eines Erben verleihen und daher die Erwerbergenehmigung erforderlich ist. Ein Legatar erwirbt keine Immobilien „durch Erbschaft“ im Sinne des landwirtschaftlichen Eigentumsrechts (§ 62 LDFR).

  4. Argumente des Rekurrenten und Bewertung: Der Rekurrent brachte vor, dass im Rahmen der Umstände des Falles keine Genehmigungspflicht bestehen sollte, da das Testament Teil einer umfassenden Nachlassplanung war. Das Bundesgericht wies diese Ansicht zurück und stellte fest, dass die spezifische Absicht des Erblassers nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigungsfreiheit entspricht.

  5. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs abgewiesen wird, die Kosten von 5.000 CHF dem Rekurrenten auferlegt werden und keine Kostenvergütung erfolgt.

Das Urteil wurde am 10. Oktober 2024 in Lausanne erlassen.