Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_657/2023 vom 21. Oktober 2024

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Am 21. Oktober 2024 entschied das Bundesgericht in der Sache 1C_657/2023. Der Fall betraf A.__, der durch einen "Vertrag über ein öffentlich-rechtliches Engagement" am 1. Oktober 2020 von der Police Nyon Région als Polizeibeamter angestellt wurde. Der Vertrag war zunächst für sechs Monate befristet, mit der Möglichkeit der Bestätigung in eine unbefristete Anstellung.

Am 24. Februar 2023 kündigte die Polizei A._ mit Wirkung zum 31. Mai 2023, begründend mit einem Vertrauensverlust aufgrund unbegründeter Vorwürfe und Lügen des Antragstellers. A._ reichte daraufhin ein Rechtsmittel bei der kantonalen Verwaltungsgerichtshof ein, welches jedoch als unzulässig erklärt wurde.

A.__ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit dem Antrag, das Urteil des kantonalen Gerichts aufzuheben und die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen. Die Police Nyon Région beantragte, die Beschwerde abzuweisen und das angefochtene Urteil zu bestätigen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass der zwischen A._ und der Police bestehenden Vertragsverhältnis dem öffentlichen Recht unterläge und bestätigte, dass nicht die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig seien. Es stellte jedoch auch fest, dass das kantonale Gericht in seiner Beurteilung unvollständige Tatsachen berücksichtigt habe, insbesondere ob A._ tatsächlich zum Ende der Probezeit formal ernannt wurde.

Das Bundesgericht hob das Urteil des kantonalen Gerichts auf und wies die Sache zur weiteren Prüfung zurück, um festzustellen, unter welchem Rahmen die Arbeitsverhältnisse fortgesetzt wurden, und um die Unklarheiten bezüglich der Ernennung zum Beamten zu klären. Die Kosten des Verfahrens wurden der Police Nyon Région auferlegt, und A.__ erhielt eine Kostenpauschale.