Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 5A_880/2023 vom 21. Oktober 2024:
Sachverhalt: A._ und B._, beide amerikanische Staatsbürger, haben im Jahr 1995 in den USA geheiratet und vier Kinder bekommen. Ein amerikanisches Gericht sprach am 4. März 2015 (wirksam seit dem 3. Juni 2015) die Scheidung aus und regelt die Unterhaltszahlungen. Im Jahr 2017 beantragte die Ex-Frau eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen, während der Ex-Mann eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen für sie und die Kinder beantragte. Nach zahlreichen Gerichtsverfahren in den USA und der Schweiz erkannte ein Schweizer Gericht im August 2022 die amerikanische Entscheidung an, während ein Berufungsgericht die Entscheidung im Oktober 2023 teilweise revidierte, was zur Entstehung des vorliegenden Falls führte.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte den vorgelegten Rekurs der Ex-Frau gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts. Husuchte sie vor allem ihre Argumente, dass die Entscheidungen der amerikanischen Behörden nicht anerkannt werden sollten und dass die zuständigen Schweizer Behörden die Kompetenz zur Veränderung der Unterhaltszahlungen hätten. Das Gericht stellte fest, dass der Rekurs zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht worden war, jedoch einige der vorgebrachten Argumente nicht ausreichend und unbegründet waren.
Im Detail wurde untersucht, ob das Prinzip der Litispendenz—d.h. das Verbot, parallel bei verschiedenen Gerichten Klage zu erheben—hier anwendbar war. Das Gericht entschied, dass die Schweizer und amerikanischen Verfahren sich nicht gegenseitig ausschlossen, da die Ex-Frau ihre eigene Forderung erst nach dem Antrag des Ex-Mannes in den USA auf die Modifizierung ihrer Unterhaltszahlungen erweiterte.
Das Bundesgericht kam daher zu dem Schluss, dass die amerikanischen Entscheidungen hinsichtlich der Unterhaltszahlungen an die Ex-Frau anerkannt werden sollten, da keine rechtlichen Hindernisse dafür vorlagen. Es wies den Rekurs der Ex-Frau ab und entschied, dass sie die Gerichtskosten zu tragen habe. Zudem wurde ihr Antrag auf Gewährung von Rechtshilfemitteln aufgrund unzureichender finanzieller Nachweise abgelehnt.
Insgesamt stellte das Urteil fest, dass die amerikanischen Entscheidungen in Bezug auf Unterhaltsmodifikationen anerkannt werden konnten, während die Argumente der Ex-Frau nicht ausreichend waren, um die Entscheidungen der kantonalen Gerichte in Frage zu stellen.