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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_70/2024 vom 11. Oktober 2024:
Sachverhalt: Die Beschwerdeführer A._, B._ und C.__ sind Eigentümer einer Wohnung in Genf, die 2016 renoviert und anschließend zu einem höheren Mietpreis vermietet wurde. Die Renovierungsarbeiten, die ohne die erforderliche Baugenehmigung durchgeführt wurden, waren mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden und führten zu einer Mieterhöhung von 9.600 CHF auf 14.700 CHF pro Jahr. Das Département du territoire stellte fest, dass die Arbeiten ohne die nötige Genehmigung gemäß der Genfer Gesetzgebung (LDTR) durchgeführt wurden und forderte die Eigentümer auf, die Miete herunterzusetzen und einen Rückerstattungsbetrag für überhöhte Mieten an frühere Mieter zu leisten. Die Eigentümer erhoben daraufhin Beschwerde, die zunächst erfolgreich war, aber später von der Verwaltungsgerichtskammer der Cantonalgerichtshof aufgehoben wurde.
Erwägungen: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Cantonalgerichts zulässig ist, da die Beschwerdeführer direkt betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung haben.
Einordnung der Arbeiten: Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Arbeiten als Instandhaltungsarbeiten zu betrachten seien, die keiner Genehmigung bedurften. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Arbeiten in ihrer Gesamtheit als tiefgreifende Renovierung interpretiert werden konnten, die eine Genehmigung erforderlich machte, da sie das Mietniveau erheblich erhöhten.
Erforderlichkeit einer Baugenehmigung: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass die erhebliche Höhe der Renovierungskosten und die darauf folgende Erhöhung des Mietpreises die Arbeiten unter die LDTR fallen ließen, was eine Genehmigung erforderlich machte.
Mietzinskontrolle: Zudem war die Mietzinserhöhung einer Kontrolle unterzogen, um sicherzustellen, dass die Mieten für die Bevölkerung erschwinglich bleiben. Die Vorinstanz hatte dies korrekt angewendet.
Administrative Strafe: Die Beschwerdeführer wurden auch mit einer Geldbuße belegt, die das Gericht für angemessen hielt, da die Durchführung der Arbeiten ohne die erforderliche Genehmigung als grob fahrlässig angesehen wurde.
Das Gericht wies die Beschwerde der Eigentümer zurück und bestätigte die Entscheidungen der unteren Instanzen, einschließlich der Auflage zur Rückerstattung überhöhter Mieten und zur Zahlung einer administrativen Strafe.
Ergebnis des Urteils: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.