Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_71/2024 vom 11. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_71/2024 vom 11. Oktober 2024

Sachverhalt: Die Eigentümer A._, B._ und C.__ besitzen eine 65 m² große Wohnung in Genf, die sie seit 2016 vermieten. Vorherige Arbeiten, die zwischen 2016 und 2021 ohne Genehmigung durchgeführt wurden, wurden vom Departement für das Territorium (OCLPF) als nicht genehmigungspflichtig eingeordnet, was zu einem Konflikt führte. Nach dem plötzlichen Anstieg des Mietpreises auf 22.800 CHF pro Jahr verlangte die Verwaltung eine Neubewertung und die Rückzahlung von 28.025 CHF, die als Überzahlung angesehen wurden, sowie eine Buße von 5.600 CHF gegen die Eigentümer.

Das Verwaltungsgericht annullierte diese Entscheidungen, entschied jedoch in einem höheren Verfahren zugunsten des Departements, welches die gesetzliche Genehmigung für die vorgenommenen Arbeiten nachträglich durchsetzte.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die rechtlichen Aspekte des Falls, insbesondere die Notwendigkeit einer Baubewilligung gemäß der Genfer Mietgesetzgebung (LDTR). Die Eigentümer argumentierten, dass die durchgeführten Arbeiten lediglich Instandhaltungsarbeiten gewesen seien und somit keiner Genehmigung bedurften. Das Gericht stellte fest, dass die umfangreichen und kostspieligen Renovierungsarbeiten als "erhebliche Transformation" und nicht als einfache Instandhaltung zu werten seien. Es wies anerkannt darauf hin, dass die wesentlichen Arbeiten an der Wohnung, die die Mietkosten drastisch erhöhten, eine Genehmigung notwendig machten.

Das Gericht bekräftigte den Grundsatz, dass Arbeiten, die über das übliche Maß der Instandhaltung hinausgehen und erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Mietpreise haben, als Transformation gelten und damit baurechtlich genehmigt werden müssen. Das Gericht entschied, dass die ursprünglichen Arbeiten in der Wohnung eine Erhöhung des Wohnkomforts darstellten, die eine Genehmigung nach der LDTR erforderlich machte.

Darüber hinaus entschied das Gericht, dass die in Rechnung gestellten Überzahlungen zurückerstattet werden mussten und dass die verhängte Strafe nicht unverhältnismäßig war. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die frühere Bewertung der Tätigkeiten der Eigentümer als Instandhaltungsarbeiten und die daraus resultierende nicht-Beantragung einer Genehmigung als verantwortungslos und unzulässig eingestuft werden durfte.

Urteil: Das Bundesgericht wies den Rekurs der Eigentümer zurück, bestätigte die Entscheidungen des Departements und des Verwaltungsgerichts und stellte fest, dass die festgelegten Finanzforderungen und die Strafe gerechtfertigt waren.