Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_396/2024 vom 6. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_396/2024 vom 6. November 2024

Sachverhalt:

A._ und B._ sind seit 2011 verheiratet und haben vier Kinder. Im Zuge ihrer Trennung kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Besuchsrechte. Der Zivilgerichtshof des Littoral und des Val-de-Travers entschied mehrmals über vorläufige Maßnahmen, darunter die vorübergehende Zuweisung der elterlichen Sorge und das Besuchsrecht. Nachdem A.__s Verhalten als bedenklich eingestuft wurde, insbesondere im Zusammenhang mit Alkoholproblematik und mangelhafter Kommunikation, wurde sein Besuchsrecht zunächst ausgeschlossen und später als mediatisiertes Besuchsrecht angeordnet. Dies wurde durch Berichte des Kindeswohlbüros (OPE) unterstützt, die auf die Notwendigkeit eines Schutzes der Kinder hinwiesen.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Recours: Der Recours wurde fristgerecht eingelegt und ist zulässig, da er gegen eine endgültige Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft gerichtet ist.

  2. Rechtsverletzungen: Das Gericht stellte fest, dass in dieser Phase der Wiederherstellung von Kontakten zwischen A.__ und seinen Kindern, aufgrund seines Verhaltens, ein mediatisiertes Besuchsrecht notwendig war. Es wurde angenommen, dass A.__s Verhalten eine Gefährdung für das Wohl seiner Kinder darstellt, weshalb umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

  3. Interessen der Kinder: Die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder wurden in die Entscheidung einbezogen. Es wurde festgestellt, dass die Kinder den Wunsch äußerten, ihren Vater zu sehen, jedoch unter kontrollierten Bedingungen, um ihren Schutz sicherzustellen.

  4. Elterliche Sorge: Die Zuerkennung des alleinigen Sorgerechts an B.__ wurde als gerechtfertigt erachtet, insbesondere aufgrund der schwerwiegenden und anhaltenden Konflikte zwischen den Eltern, die eine gemeinsame elterliche Sorge unmöglich machten.

  5. Kosten: Der Recours wurde zurückgewiesen, und A.__ wurde die Zahlung der Gerichtskosten auferlegt.

Insgesamt bestätigte das Bundesgericht die früheren Entscheidungen der kantonalen Gerichte und wies die Begründungen von A.__ als nicht ausreichend zurück, um eine andere Entscheidung zu rechtfertigen.