Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1315/2023 vom 26. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1315/2023 und 6B_1318/2023

Sachverhalt:

C._ wurde von der Gemeinde U._ als Handelsbeamter im Bereich "Zivilschutz" angestellt, einem neu geschaffenen Posten, dessen Aufgaben zuvor von der Polizei wahrgenommen wurden. Am 25. Februar 2016 wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass sein Arbeitsverhältnis zum 30. April 2016 beendet werde. In diesem Schreiben wurde fälschlicherweise angegeben, dass der Gemeinderat die Kündigung am 22. Februar 2016 beschlossen habe, obwohl dies tatsächlich am 10. November 2015 geschehen war. C._ legte gegen die Kündigung Widerspruch ein und klagte wegen falscher Angaben und weiterer Vorwürfe gegen A._ und B.__.

Die zuständigen Behörden erkannten A._ und B._ in separaten Urteilen für den Vorwurf des "Falschen in Urkunden" schuldig und verhängten Geldstrafen. Diese Entscheide wurden angefochten, und die Kantonale Strafjustiz stellte fest, dass die Kündigungsbriefe nicht den erforderlichen Beweiswert haben, um als Urkunden im Sinne des Strafrechts zu gelten.

Erwägungen:

Das Bundesgericht stellte fest, dass die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gemeinde und C.__ eigentlich dem öffentlichen Recht unterlagen und daher die Kündigung formell als Verwaltungsakt ausgesprochen werden musste. Die Unkorrektheit der Kündigungsbriefe und der falsche Inhalt begründeten einen "falschen Titel", der jedoch in diesem speziellen Fall nicht die erforderliche Beweiskraft besaß, um als strafrechtlich relevant eingestuft zu werden.

Das Gericht entschied, dass sowohl A._ als auch B._ in der Annahme handelten, sie würden im Rahmen privaten Arbeitsrechts handeln, was sich als fehlerhaft herausstellte. Diese Fehleinschätzung führte zur Annahme, dass ihre Handlungen nicht als vorsätzlich strafbar zu werten sind. Die Briefe waren nicht als „falsche Urkunden“ im strafrechtlichen Sinne zu klassifizieren, was zu einem Aufhebungsverfahren führte.

Urteil:

Die Beschwerden von A._ und B._ wurden angenommen, das Urteil des Kantons wurde aufgehoben, und die Fälle wurden zur erneuten Entscheidungsfindung an die kantonale Instanz zurückverwiesen. Judiciale Kosten wurden dem unterlegenen C.__ auferlegt, welche die Kläger auch für die Materie beim Bundesgericht entschädigen müssen.