Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_559/2022 vom 28. Oktober 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 28. Oktober 2024 in den Verfahren 1C_559/2022 und 1C_560/2022 über die Beschwerde der Gemeinde U._ sowie die Beschwerde von A._ hinsichtlich der Unterschutzstellung des Wohnteils des Bauernhauses auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2476 entschieden.

Sachverhalt: A._ beantragte im Juli 2020 die Entlassung des Bauernhauses aus dem Inventar für kulturhistorische Objekte der Gemeinde U._. Der Gemeinderat entschied daraufhin, das Bauernhaus nicht unter Schutz zu stellen. B.__, der gegen diesen Beschluss rekurrierte, wurde im Verlauf der Instanz instanzübergreifend unterstützt, sodass das Verwaltungsgericht schließlich die Entscheidung des Gemeinderats aufhob und diesen anordnete, den Wohnteil des Bauernhauses unter Schutz zu stellen.

Daraufhin erhoben sowohl die Gemeinde U._ als auch A._ Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass beide Verfahren aufgrund des identischen Streitgegenstandes zusammengefasst werden können. Die Beschwerdeführer rügten, dass das Verwaltungsgericht die Gemeindeautonomie und die Eigentumsgarantie verletzt habe.

Das Gericht beurteilte, dass die Gemeinde U.__ im Rahmen ihrer Autonomie über eine erhebliche Entscheidungsfreiheit bei der Feststellung der Schutzwürdigkeit des Bauernhauses verfüge. Das Verwaltungsgericht habe ordentlich und im Einklang mit dem geltenden Recht entschieden, dass das Bauernhaus aufgrund seiner historischen und kulturellen Bedeutung unter Schutz zu stellen sei.

Das Bundesgericht stellte ferner fest, dass das Verwaltungsgericht eine zulässige Beweiswürdigung vornahm, indem es sowohl das Amtsgutachten wie auch die gegnerischen Gutachten berücksichtigte. Insbesondere wurde das Amtsgutachten als nicht schlüssig genug erachtet, um davon unabhängig zu entscheiden.

Schlussfolgerung:

Die Beschwerden der Gemeinde U._ und von A._ wurden abgewiesen; die Unterschutzstellung des Bauernhauses wurde als rechtmäßig bestätigt. Das Urteil betont die Wichtigkeit, denkmalpflegerische Belange angemessen abzuwägen und die Gemeindeautonomie dabei zu respektieren.

Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass keine Gerichtskosten im Verfahren 1C_559/2022 erhoben werden, während für A.__ Gerichtskosten in Höhe von 4'000 Franken auferlegt werden. Der Beschwerdegegner wird für die Kosten der Verfahren entschädigt.