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Im Urteil des Schweizer Bundesgerichts (5A_766/2024) vom 3. Dezember 2024 geht es um die Frage des internationalen Kinderraubs im Kontext einer Trennung zwischen den Eltern, A.A. und B.A., die gemeinsam zwei Kinder haben. Die Eltern lebten in mehreren europäischen Ländern, zuletzt in Spanien, bevor die Mutter im August 2023 ohne Zustimmung des Vaters nach Fribourg, Schweiz, zog und die Kinder mitnahm. Der Vater erhob daraufhin rechtliche Schritte in Spanien und der Schweiz, um die Rückführung der Kinder nach Spanien zu beantragen, gestützt auf die Haager Kinderschutzkonvention.
Die zuständige kantonale Instanz entschied im Oktober 2024, dass das Umziehen der Kinder nicht rechtswidrig war, da der Vater nicht nachweislich gegen den Umzug der Familie nach der Schweiz widersprochen hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Vater durch seine vorherige Zustimmung (auch durch seine passive Haltung) das vermeintlich illegale Entfernen der Kinder legitimiert habe und dass ein Rücktransfer der Kinder die Kinder in eine "intolerable Situation" bringen würde - basierend auf der Behauptung, dass er nicht in der Lage sei, ausreichend für sie zu sorgen.
Der Vater wandte sich gegen diese Entscheidung an das Bundesgericht und forderte die Rückführung der Kinder. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Ausgangsinstanz zu Unrecht eine implizite Zustimmung des Vaters zum Umzug angenommen habe. Es entschied, dass der Umzug nicht legal war, da der Vater klaren Widerspruch gegen den offiziellen Umzug der Kinder geäußert hatte und somit die Rückführung anzuordnen sei.
Darüber hinaus prüfte das Gericht auch die Befürchtungen um die Sicherheit der Kinder im Fall einer Rückkehr zu ihrem Vater in Spanien und stellte fest, dass es keine erdrückenden Beweise dafür gebe, dass die Kinder in Gefahr seien oder dass das Rückführen für sie eine unerträgliche Situation darstellen würde. Das Urteil ordnete an, dass die Kinder bis zum 6. Januar 2025 freiwillig zu ihrem Vater in die entsprechende Wohnung in Spanien zurückgebracht werden müssen, wobei geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Rücktransports ergriffen werden sollten.
Das Bundesgericht stellte abschließend fest, dass keine Gerichtskosten erhoben werden und beide Parteien Anwaltskosten ausgerichtet bekommen.