Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_420/2023 vom 19. November 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtes 9C_420/2023 vom 19. November 2024

Sachverhalt:

A.A._ war von 2010 bis 2019 die gesellschafterische Geschäftsführerin der Gesellschaft B._ Sàrl, bei der sie alle Anteile hielt. Während dieser Zeit erhielt sie verschiedene finanzielle Vorteile von der Gesellschaft, die sie jedoch nicht in ihren Steuererklärungen für die Jahre 2011 bis 2015 angab. Die kantonale Steuerbehörde in Genf stellte daraufhin im Jahr 2019 fest, dass A.A.__ von der Gesellschaft unversteuerte Einnahmen in Form eines scheinbaren Kredits sowie von der Gesellschaft übernommenen Privatkosten ihres Vaters erhalten hatte. Die Steuerbehörde verhängte Steuerrückforderungen und Geldstrafen für Steuerhinterziehung.

A.A.__ wies die Vorwürfe zurück und beantragte die Aufhebung der Steuerbescheide, da sie angab, die Anteile nur treuhänderisch für ihren Vater gehalten zu haben, was dieser auch schriftlich bestätigte. Sowohl die kantonale Steuerbehörde als auch das kantonale Gericht wiesen ihre Argumentation zurück, da sie ihrer Steuerpflicht nicht nachgekommen sei.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht erklärte den Rekurs für zulässig, da der angefochtene Entscheid eines höchsten kantonalen Gerichts und die Materie des öffentlichen Rechts betrifft.

  2. Recht auf Gehör: A.A.__ beanstandete, dass die vorhergehenden Gerichte ihr Recht auf Gehör verletzt hätten, indem sie keine Zeugenanhörungen und keine Aktenüberprüfung durchführten. Das Bundesgericht befand jedoch, dass das Gericht nicht in jedem Fall Beweise erheben muss, insbesondere wenn bereits genügend Beweise vorliegen und die Argumente der Beschwerdeführerin nicht überzeugend waren.

  3. Nachweis der Treuhandverhältnisse: A.A.__ konnte nicht nachweisen, dass sie die Anteile treuhänderisch für ihren Vater gehalten hatte. Es wurde festgestellt, dass sie aktiv an der Unternehmensführung beteiligt war und auch Steuern auf ihre Einkünfte hätte zahlen müssen.

  4. Erhebung der Rückforderungen: Das Gericht hielt fest, dass die Erhebung der Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015 und die Verhängung von Geldstrafen rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig waren.

  5. Entscheid über rechtliche Fragen: Das Bundesgericht bestätigte die rechtliche Beurteilung der kantonalen Instanzen, einschließlich der Anwendung der „Dreieckstheorie“ zur Zuordnung von finanziellen Vorteilen.

Ergebnis: Der Rekurs von A.A.__ wurde in vollem Umfang abgewiesen. Sie musste die Verfahrenskosten übernehmen. Dies betont die strengen Anforderungen an Steuerpflichtige in Bezug auf die ordnungsgemäße Deklaration von Einkünften und die Beweislast für behauptete Treuhandverhältnisse.