Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1071/2024 vom 20. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1071/2024 Sachverhalt:

A._ wurde am 10. April 2015 vom Obergericht des Kantons Wallis für nicht schuldfähig erklärt und von den Vorwürfen der Verleumdung, Beleidigung und Drohung freigesprochen. Stattdessen wurde ihm eine therapeutische Institution als strafrechtliche Maßnahme auferlegt. Diese Maßnahme wurde mehrfach verlängert und A._ in verschiedenen Einrichtungen bis zu seiner letzten Verlegung am 28. Dezember 2022, wo er seine Entlassung erlangte, untergebracht.

Im Zeitraum vom 18. März 2021 bis zum 28. Dezember 2022 war A._ unter anderem im EMS H._ untergebracht, wo es Berichte über sein Verhalten und seine medizinische Versorgung gab. Diese waren jedoch von Problemen gekennzeichnet, was zu seinem Transfer in eine Strafanstalt führte. Am 28. Dezember 2022 wurde die Maßnahme für gescheitert erklärt, und A.__ wurde entlassen.

Erwägungen des Bundesgerichts:

A.__ beantragte beim Tribunal d'application des peines et mesures (TAPEM) die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Haft im Zeitraum vom 19. März 2021 bis zum 28. Dezember 2022, was abgelehnt wurde. Er legte daraufhin ein Rechtsmittel ein, welches ebenfalls abgewiesen wurde.

In seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht stellte A.__ die Angemessenheit der Einrichtungen in Frage, in denen er untergebracht war. Er argumentierte, dass diese nicht den Anforderungen für die Durchführung seiner therapeutischen Maßnahme entsprachen und damit gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstießen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass: 1. Die Anordnung der Unterbringung in den verschiedenen Einrichtungen letztlich aufgrund des Verhaltens von A._ gerechtfertigt war und dass das Platzieren in der Einrichtung EMS H._, trotz zeitweiliger Schwierigkeiten, als nicht rechtswidrig angesehen werden kann. 2. Die zeitlich begrenzte Unterbringung in der Strafanstalt war eine akzeptable Notlösung, um die Kontinuität der Behandlung sicherzustellen, solange diese durch qualifiziertes Personal unterstützt wurde.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Einhaltung der EMRK gegeben waren und wies die Beschwerde von A.__ als unbegründet zurück. Zudem wurde sein Antrag auf rechtliche Hilfe abgelehnt, da der Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt wurde.

Ergebnis:
  • Der Antrag von A.__ wird abgewiesen.
  • Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt.