Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (7B_1157/2024)
Sachverhalt: A._ wurde vom Genfer Staatsanwalt wegen schwerer Vorwürfe, darunter Entführung und versuchter Mord an einem Kleinkind, beschuldigt. Die Serie von Ereignissen fand am 14. September 2023 statt, als A._ das Kind (B._ geboren am 8. Mai 2020) von einer Schule entführte, was nur durch das Eingreifen eines Zeugen verhindert wurde. A._ wurde von der Polizei festgenommen und seitdem in Untersuchungshaft gehalten. Experten haben festgestellt, dass A.__ zu diesem Zeitpunkt an Schizophrenie litt und zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war.
Verfahren: Nachdem die Erstinstanz A._ die Freilassung verweigerte, legte dieser eine Beschwerde ein, die ebenfalls abgewiesen wurde. Daraufhin wandte sich A._ an das Bundesgericht mit dem Ziel, seine sofortige Freilassung zu erreichen oder alternative Maßnahmen zur Haft zu beantragen.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Gericht stellte fest, dass A.__ berechtigt war, gegen die Haftentscheidung Berufung einzulegen. Die Entscheidung über die Untersuchungshaft könnte ihm irreparable Schäden zufügen.
Rechtliche Grundlagen der Untersuchungshaft: Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt und sie im öffentlichen Interesse und im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip steht. Das Gericht prüfte insbesondere, ob ausreichende Beweise für die Tat vorliegen.
Vorhandensein ausreichender Beweise: A.__ behauptete, dass keine ausreichenden Beweise für seine Inhaftierung vorlägen, insbesondere aufgrund seines festgestellten Zustands der Unzurechnungsfähigkeit. Das Gericht stellte fest, dass es nicht an der Haftgerichtsbarkeit liegt, die Schuld zu bewerten, sondern nur zu prüfen, ob ernsthafte Indizien für die Tat vorliegen.
Verhältnismäßigkeitsprinzip: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Verhältnismäßigkeit in der vorliegenden Situation gewahrt war. A.__ war Vorwürfen ausgesetzt, die eine hohe Gefährdung für die Gesellschaft darstellten, und die Behörden hatten keine geeigneten Alternativen zur Haft bestimmten können.
Vorschläge für Alternativmaßnahmen: A.__ beantragte die Einführung von Alternativen zur Untersuchungshaft, die jedoch aufgrund der Gefährdung des Rückfallrisikos und der Tatsache, dass die Probleme nicht außerhalb der Haft behandelt werden konnten, abgelehnt wurden.
Entscheidung: Das Bundesgericht wies die Berufung von A._ zurück, da die Bedingungen für die Fortdauer seiner Untersuchungshaft gegeben waren. Die Entscheidung über die Haft wurde aufrechterhalten, und A._ wurde die notwendige rechtliche Unterstützung gewährt, um seine Verteidigung zu sichern.
Die Rechtskosten wurden nicht auferlegt, da A.__ für die Unterstützung der Justiz bedürftig war.