Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1219/2024 vom 5. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1219/2024 vom 5. Dezember 2024

Sachverhalt:

Das Bundesgericht befasst sich mit dem Fall von A._, einem 1988 geborenen Staatsbürger von U._, der seit Dezember 2023 wegen verschiedener Delikte, einschließlich Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Verstößen gegen das Waffengesetz, unter Untersuchung steht. Am 17. Dezember 2023 wird A._ beschuldigt, mit einer geladenen Waffe seine Ex-Frau B._ bedroht zu haben, um Informationen über ihre angebliche Beziehung zu einem anderen Mann zu erzwingen. Zuvor und danach gab es weitere Vorfälle, bei denen er B._ belästigte. A._ wurde am 24. Dezember 2023 festgenommen und blieb seitdem in Untersuchungshaft.

Sein Vorstrafenregister zeigt mehrere Verurteilungen, insbesondere wegen Gewalt und Drohungen gegen frühere Partnerinnen. Ein psychiatrisches Gutachten wurde angeordnet, aber A.__ verweigerte die Mitarbeit. Trotz Anträgen auf Entlassung und Vorschläge alternativer Maßnahmen (wie elektronische Überwachung und Therapie) wurde seine Haft mehrfach verlängert.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Anfechtbarkeit des Haftentscheids: Das Gericht stellte fest, dass das Rechtsmittel gegen die Entscheidung über die Untersuchungshaft zulässig war und kein Verfahrensfehler vorlag.

  2. Vorliegen von Haftgründen: Das Gericht bestätigte, dass ausreichende Beweise und Verdachtsmomente gegen A._ bereits vorlagen, die eine Haft gerechtfertigt haben. Es genügt, dass während der Ermittlungen starke Indizien vorliegen. Die Beweise wurden als zusammenhängend und glaubwürdig bewertet, wobei die Aussagen von B._ und weiteren Belastungszeugen berücksichtigt wurden.

  3. Risiken und alternative Maßnahmen: Das Gericht prüfte die Möglichkeit, A.__ unter Auflagen freizulassen, stellte jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B. elektronischer Fußfessel) nicht ausreichten, um die Risiken eines Rückfalls oder weiteren Verhaltens zu minimieren. Der Gerichtshof hob hervor, dass die Gefahr von weiteren Straftaten, die im Zusammenhang mit der Schwere der Vorwürfe standen, zu groß war.

  4. Verhältnismäßigkeit der Haft: Schließlich wurde die Dauer der Untersuchungshaft als im Rahmen der Verhältnismäßigkeit betrachtet, auch wenn sie nahezu zehn Monate betrug, was im Hinblick auf die Schwere der möglichen Strafen für die vorgeworfenen Taten gerechtfertigt war.

Insgesamt wies das Bundesgericht das Rechtsmittel von A._ zurück, bestätigte die Anordnung der verlängerten Untersuchungshaft und machte die Kosten des Verfahrens A._ zur Last.

Fazit

Das Bundesgericht stellte fest, dass die behördlichen Entscheidungen bezüglich der Untersuchungshaft rechtmäßig waren und dass die Risiken eines weiteren gewalttätigen Verhaltens von A.__ die Auflage zur Freilassung unter Auflagen nicht rechtfertigten.