Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_725/2024 vom 5. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_725/2024 Sachverhalt:

Der Fall betrifft das Gesuch von A._ um die sofortige Rückführung seiner Tochter C._ in die Ukraine, gestützt auf die Haager Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (CLaH80). Die Kammer für Vormundschaften des Kantons Waadt wies am 8. Oktober 2024 das Gesuch ab und sprach dem Beklagten B._ und dessen Anwältin Kosten in Höhe von insgesamt 3.400 CHF und 2.845 CHF zu. A._ erhob am 24. Oktober 2024 beim Bundesgericht Beschwerde, mit dem Ziel, die Kostenentscheidung des kantonalen Urteils zu ändern oder die Sache zur Neubewertung an das kantonale Gericht zurückzuverweisen. Er beantragte zudem die Abweisung von Gebühren für das Bundesverfahren und eine Entschädigung von 1.000 CHF für seine Verteidigung.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerde auf die Kostenfrage grundsätzlich stattgegeben werden kann, auch wenn sie nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Hauptverfahren steht.

  2. Anwendung der CLaH80: Das Bundesgericht betonte, dass die Rückführungsverfahren nach der CLaH80 grundsätzlich kostenlos sind, es sei denn, einer der beteiligten Staaten hätte eine Ausnahme erklärt. Da weder die Ukraine noch die Schweiz solche Reserven eingelegt hatten, sollte die Verfahren kostenlos sein, einschließlich der Kosten für die Anwälte, unabhängig davon, ob diese vom Gericht oder von den Parteien gewählt wurden.

  3. Fehlerhafte Kostenentscheidung: Das Bundesgericht stellte fest, dass es nicht rechtens war, dem beschwerdeführenden Elternteil Kosten aufzuerlegen, da diese laut CLaH80 nicht fällig sind, wenn die Rückführungsanträge abgelehnt werden. Das Gericht änderte daher den Kostenbeschluss und schloss aus, dass dem Beschwerdeführer eine Kostenpflicht zukommt.

Entscheidung:

Das Bundesgericht erklärte den Rekurs für gut und hob den betreffenden Kostenpunkt im kantonalen Urteil auf. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und die Anwaltskosten wurden aus der Gerichtskasse übernommen.

Wichtige Punkte:
  • Die Entscheidung bestätigt die Grundsatzregelung der kostenlosen Verfahren im Rahmen der CLaH80.
  • Es erfolgt eine klarstellende Unterscheidung zwischen den Rechten vertretender Anwälte und den Kostenverpflichtungen der Parteien.
  • Der Fall unterstreicht die Bedeutung der internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern vor illegalen Rückführungen.

Diese Zusammenfassung reflektiert den Entscheidungsprozess und die ergebnisorientierten Überlegungen des Bundesgerichts zur Thematik der Rückführung von Kindern in internationalen Fällen.