Zusammenfassung von BGer-Urteil 8F_1/2024 vom 12. Dezember 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8F_1/2024 vom 12. Dezember 2024

Sachverhalt: A._, die Gesuchstellerin, beantragte die Revision des Urteils 8C_153/2023 des Bundesgerichts, das ihren Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt hatte. Die IV-Stelle des Kantons Zürich hatte bereits am 17. Mai 2022 in einer Verfügung und später das Sozialversicherungsgericht entschieden, dass A._ keinen Anspruch auf eine Rente hat, gestützt auf Gutachten der PMEDA AG. Das Bundesgericht hatte diese Entscheidung bestätigend abgewiesen.

A.__ führt in ihrem Revisionsgesuch an, dass sie am 7. November 2023 durch einen Bericht der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) von erheblichen Mängeln in den PMEDA-Gutachten erfahren habe und darauf basierend ihren Rentenanspruch erneut prüfen lassen möchte.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellt fest, dass Urteile des Bundesgerichts grundsätzlich rechtskräftig sind und nicht durch ordentliche Rechtsmittel angefochten werden können, es sei denn, es liegen spezifische Revisionsgründe vor (Art. 121-123 BGG). Bei der Prüfung des Revisionsgesuchs wurde es für zulässig erachtet, jedoch stellte das Gericht fest, dass das vorgelegte Material nicht den Anforderungen für eine Revision genügt.

  1. A.__ muss nachweisen, dass die neuen Tatsachen oder Beweismittel erhebliche Auswirkungen auf das frühere Urteil haben würden. Die von der EKQMB festgestellten Mängel beziehen sich zwar auf Gutachten, die in Verbindung mit dem Genehmigungsprozess stehen, jedoch betrifft dies nicht direkt die vor dem 1. Januar 2022 erstellten Gutachten, da diese nicht von der neuen Regelung und der damit verbundenen Qualitätskontrolle erfasst sind.

  2. Der Überprüfungsbericht der EKQMB wurde erst nach dem Urteil veröffentlicht, was gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG) keinen Revisionsgrund darstellt. Das Bundesgericht erkennt an, dass auch wenn erhebliche Mängel festgestellt wurden, diese nicht rückwirkend auf bereits ergangene Urteile angewendet werden können, da diese Urteile auf zuvor geltendem Wissen beruhten.

Abschließend wird das Gesuch von A.__ abgewiesen, und die Gerichtskosten in Höhe von 500 Franken werden ihr auferlegt.

Entscheidung: 1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von 500.- CHF werden der Gesuchstellerin auferlegt.