Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
In der vorliegenden Angelegenheit geht es um ein Verfahren der Récusation (Abweisung eines Richters) im Rahmen einer Curatel (Vormundschaft) betreffend C._, einer Person, die aufgrund ihres Alters Unterstützung benötigt. A._, die Tochter von C._, hatte mehrere Récusationsanträge gegen den Richter B._ gestellt, da sie dessen Haltung und Äußerungen während des Verfahrens als parteiisch empfand. Der Richter hatte in einem Schreiben geäußert, dass aufgrund der bestehenden Umstände die Curatel möglicherweise aufgehoben werden könnte, was A.__ als gegen die vorherigen Entscheide der Aufsichtsbehörde gerichtet ansah.
Nach mehreren Korrespondenzen, in denen A._ ihre Bedenken äußerte, entschied der Tribunal de protection, die Anträge auf Récusation abzulehnen. Im März 2023 wurde der Fall an eine andere Richterin, E._, übertragen. A.__ legte daraufhin gegen die Ablehnung ihrer Récusationsanträge beim Tribunal de surveillance (Überwachungsgericht) Beschwerde ein.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von A._ abgewiesen. Es stellte fest, dass die frühere Récusation ab dem Moment, in dem der Fall an eine andere Richterin übertragen wurde, gegenstandslos war. Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass die von A._ beanstandeten Schreiben des Richters keine formellen Verfahrenshandlungen darstellten, die aufgehoben werden könnten. Daher fehlte es sowohl an einem zukünftigen als auch an einem früheren Interesse, die Récusation aufrechtzuerhalten.
Zudem wurden die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Récusation als nicht hinreichend begründet angesehen. Das Gericht stellte fest, dass A.__ nicht überzeugend darlegen konnte, warum die Entscheidungen der früheren Instanzen rechtswidrig gewesen wären oder warum ihre eigenen Argumente ausreichende Unterstützung für eine Wiederherstellung des Verfahrens böten.
Insgesamt erachtete das Bundesgericht die Argumentation der Beschwerdeführerin als nicht stichhaltig, und die angefochtene Entscheidung der Aufsichtsbehörde wurde als rechtmäßig bestätigt. A.__ wurde zudem zu den Gerichtskosten verurteilt.