Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_480/2023 vom 9. Dezember 2024

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Der Sachverhalt und die Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 1C_480/2023 vom 9. Dezember 2024 werden wie folgt zusammengefasst:

Sachverhalt: Swisscom (Svizzera) SA beantragte eine Baugenehmigung zur Erneuerung eines Mobilfunkstandorts in Tresa, Kanton Tessin. Geplant war der Austausch eines 13 Meter hohen Mastes gegen eine neue Struktur von 17,5 Metern mit größeren Antennen. Gegen das Projekt erhoben Bürger wie A._ und B._ Einwände, insbesondere gegen die Verwendung von 5G-Technologie und die visuelle Beeinträchtigung der nahegelegenen historischen Kirche San Martino, die einen kantonalen Kulturgutsstatus hat. Der Gemeinderat wies den Antrag im April 2021 und der Staatsrat bestätigte diese Entscheidung, indem er die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Harmonie mit der Umgebung betont.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte den Rechtsmittel von Swisscom und stellte fest, dass der nicht genehmigte Baugenehmigungsantrag eine Abweichung von den Vorschriften über die ästhetische Einfügung darstelle. Die kantonalen Behörden hatten u.a. die Auswirkungen auf das Kulturgut sowie die Ästhetik des Landschaftsbildes berücksichtigt. Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmungen zur Landschafts- und Kulturgutschutz nicht verletzt wurden und dass auch alternative Standorte in Betracht gezogen werden müssten, um die visuelle Integrität des historischen Gebiets zu schützen. Die infrastrukturellen Interessen der Telekommunikation mussten abgewogen und die Einhaltung des rechtlichen Rahmens für den Schutz des Erbes gegenüber den Mobilfunkbedürfnissen berücksichtigt werden.

Das Bundesgericht entschloss sich, das Rechtsmittel von Swisscom abzulehnen, da keine ausreichenden Gründe vorlagen, die eine Genehmigung der beantragten Änderungen rechtfertigen würden. Es wies die Gerichtskosten der unterliegenden Partei zu.

Zusammenfassend wurde die Baugenehmigung von Swisscom abgelehnt, um den Schutz des Baukulturerbes und des Landschaftsbildes im Umfeld der historischen Kirche zu gewährleisten.