Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
A._, ein Facharzt für Innere Medizin, betrieb eine Arztpraxis in V._. Die Krankenkassen forderten von ihm die Rückzahlung von über 600.000 Franken, die auf Honorare für Behandlungen in den Jahren 2017 und 2018 zurückzuführen waren, die als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt angesehen wurden. In einem Schiedsverfahren entschied das Schiedsgericht, dass A.__ insgesamt 396.580 Franken an die Krankenkassen zurückzahlen müsse.
Sowohl die Krankenkassen als auch A._ legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Krankenkassen forderten eine höhere Rückzahlung, während A._ die Entscheidung anfocht und eine Aufhebungsklage einreichte.
Erwägungen des Bundesgerichts:Verfahrenszusammenlegung: Da beide Verfahren den gleichen Sachverhalt und die gleichen Parteien betrafen, wurden sie verbunden, um in einem gemeinsamen Urteil darüber zu entscheiden.
Rechtsweg: Die Entscheidungen des Bundesgerichts基于 der Verletzung des Rechts, speziell der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Leistungen und der methodischen Vorgehensweise bei der Bewertung der Leistungen.
Wirtschaftlichkeit der Behandlungen: Der Streit konzentrierte sich auf die Frage, ob die Rückforderung von Honoraren durch die Krankenkassen gerechtfertigt war. Dabei wurde festgestellt, dass der Arzt in signifikantem Maße gegen die Regeln zur Abrechnung der erbrachten Leistungen verstoßen hatte, was zu einer Überforderung der Krankenkassen führte.
Methoden der Analyse: Das Bundesgericht betonte, dass die Krankenkassen bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Praxis des Arztes die statistische Methode (Screening-Methode) verwenden sollten, anstatt eine analytische Expertise ohne ausreichende statistische Grundlage vorzunehmen.
Fehlende individuelle Analyse: Der Arzt war nicht in der Lage, darzulegen, wie seine speziellen Praxiseigenschaften die Ergebnisse beeinflussten, da die Krankenkassen ihre Forderungen nicht nicht auf eine individuelle Analyse der Behandlungspraxis stützten.
Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hob die Entscheidung des Schiedsgerichts auf und ordnete an, dass die Krankenkassen zusammen mit A.__ die fehlende individuelle Analyse durchführen sollten. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Fall nicht in der vorliegenden Form entschieden werden konnte und somit zurückverwiesen wurde.
Das Bundesgericht entschied letztendlich, dass der Fall zurück an das Schiedsgericht verwiesen wird, um eine tiefere und korrekte Analyse der spezifischen Umstände der praktischen ärztlichen Therapie durchzuführen.