Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_516/2024 vom 13. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_516/2024 vom 13. Dezember 2024

Sachverhalt: Der Fall betrifft B._, einen 1969 im Libanon geborenen Mann mit Trisomie 21 und eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, der seit 2015 in der Schweiz lebt. Er wurde im Libanon unter eine gerichtliche Betreuung gestellt, wobei seine Schwester A._ als seine kuratörische Vertreterin eingesetzt wurde. Nachdem sich ihre finanzielle und gesundheitliche Situation verschlechtert hatte, forderte das Centre social régional (CSR) die Einrichtung einer neuen, umfangreichen rechtlichen Betreuung für B._, da A._ Schwierigkeiten hatte, sich um die administrativen Belange ihres Bruders zu kümmern.

Am 10. Oktober 2023 entschied die zuständige Justizbehörde, eine breite Betreuung für B._ einzurichten, und setzte A._ als Co-Kuratorin ein, wogegen A._ Berufung einlegte. Der angefochtene Entscheid wurde von der Kammer für Erwachsenenschutz des Kantons Waadt am 12. Juni 2024 bestätigt. A._ reichte daraufhin ein Bundesgerichtsurteil ein, in dem sie vor allem die Anerkennung der libanesischen Betreuung und die Zurückweisung des CSR-Signals forderte.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für den Rechtsmittel zulässig waren. Es entschied, dass die Unterlagen der kantonalen Gerichte und die Notwendigkeit einer Anpassung der Betreuung aufgrund neuer Umstände (insbesondere der Verschlechterung des Gesundheitszustands und der finanziellen Situation von B.__) ausreichend waren, um die Entscheidung der kantonalen Instanzen zu begründen.

Die Argumentation der Rekurrentin bezüglich der Anerkennung der libanesischen Entscheidung wurde als unzureichend angesehen, da der libanesische Staat nicht Teil der entsprechenden internationalen Konvention ist. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Verantwortlichkeiten der Behörden in der Schweiz angepasst werden konnten, basierend auf den aktuellen Bedürfnissen und Umständen der betroffenen Person.

Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück und stellte fest, dass es keine weiteren Beweise gab, die die Eignung der Rekurrentin zur Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten ihres Bruders belegen könnten. Ebenso lehnte das Gericht den Antrag auf rechtliche Hilfe ab, da der Ausgang des Verfahrens als aussichtslos eingeschätzt wurde.

Schlussfolgerung: Der Rekurs wurde weitgehend abgelehnt, und die Rekurrentin wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.