Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_83/2023 vom 17. Dezember 2024

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Hier ist eine Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_83/2023:

Sachverhalt: A._ und B._, verheiratet seit 2009 mit drei gemeinsamen Kindern, wurden am 26. November 2021 geschieden. Der Zivilgerichtshof des Bezirks La Côte legte die monatlichen Unterhaltszahlungen für die Kinder und die Ex-Ehefrau fest. A._ legte gegen dieses Urteil Berufung ein, in der er niedrigere Unterhaltsbeiträge forderte. Der Waadtländer Appellationsgerichtshof reduzierte die Unterhaltsbeiträge, jedoch blieben die Beträge höher als von A._ gewünscht.

A._ legte am 31. Januar 2023 beim Bundesgericht Beschwerde ein, in der er insbesondere die Höhe der festgelegten Unterhaltsbeiträge sowie die Berechnung der Steuerlast von B._ anfocht.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde fristgerecht und formgerecht eingereicht wurde. Es wurden verschiedene Aspekte der steuerlichen Belastung von B._ kritisiert: Es wurde argumentiert, dass die von der Vorinstanz angenommene Steuerlast von 3.000 CHF pro Monat falsch sei und eine zu niedrige Schätzung der Einkünfte von A._ vorliegt.

Das Gericht führte aus, dass die vorinstanzliche Schätzung der Steuerlast fraglich sei, insbesondere da die Berechnungen fehlerhaft gewesen sein könnten, da möglicherweise Einnahmen doppelt berücksichtigt wurden. Das Bundesgericht gab dem Rekurs teilweise statt und verwies die Sache zur Neuberechnung der Unterhaltsbeiträge an die Vorinstanz zurück. Die Frage der Anwendbarkeit neuer Rechtsprechung und deren Einfluss auf die zu gewährenden Beträge wurde ebenfalls erörtert, jedoch wies das Gericht die Argumentation von A.__ zur Anwendung des "Lebensstandards" während der Ehe zurück.

Insgesamt entschied das Gericht, dass die Unterhaltsbeträge überarbeitet werden müssen, um eine angemessene Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Lebensstandards aller beteiligten Parteien zu gewährleisten. Die Kosten der Verfahren wurden zwischen den Parteien geteilt.