Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_294/2024 vom 20. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_294/2024 vom 20. Dezember 2024

Sachverhalt: A._, ein 1963 geborener Mann, war als saisonaler Arbeiter bei einer Baufirma versichert und erlitt 1988 einen Arbeitsunfall, der zu einer Invalidität führte. Er erhielt eine Invalidenrente von 20 % und eine Entschädigung für Integritätsschäden (IPAI) von 15 %. Nachdem A._ 2015 einen weiteren Arbeitsunfall hatte, der seine bestehende gesundheitliche Situation verschlechterte, stellte die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) die Zahlung von Gesundheitsleistungen und Tagegeldern ein. In einer späteren Beurteilung wurde festgestellt, dass er eine reduzierte Arbeitsfähigkeit hatte, die vor allem den Gebrauch der linken Hand und gelegentliche leichte Tätigkeiten mit der rechten Hand umfasste.

A.__ beantragte eine Erhöhung seiner Invalidenrente wegen einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands, wurde jedoch von der CNA mit der Begründung abgelehnt, dass seine Leistungsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit als stabil angesehen wurde. Er legte Einspruch ein und beantragte eine Überprüfung durch das Gericht.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Streitpunkt darin besteht, ob A.__ Anspruch auf eine höhere Invalidenrente hat, weil sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hat. Es wurde darauf hingewiesen, dass Änderungen im Gesundheitszustand, die einen signifikanten Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit haben (mindestens 5 %), eine Überprüfung der Rente rechtfertigen.

In Bezug auf die Beweiskraft medizinischer Berichte wurde betont, dass die Beurteilung durch einen intern zuständigen Arzt der Versicherung nicht allein ausschlaggebend sei, insbesondere wenn die Meinungen anderer Fachärzte vorliegen, die an der Einschätzung zweifeln. Das Gericht wies darauf hin, dass bei Streitigkeiten über die Arbeitsfähigkeit dies primär von medizinischen Fachleuten bewertet werden muss.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die bisherigen Beurteilungen der CNA und der kantonalen Instanz nicht alle relevanten Aspekte berücksichtigt hatten, insbesondere die Informationen aus der beruflichen Rehabilitation, die eine signifikante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von A.__ aufzeigten.

Folglich entschied das Bundesgericht, die Entscheidung der kantonalen Instanz zu revidieren und A._ eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 28 % ab dem 1. Mai 2021 zuzuerkennen. Das Gericht stellte auch fest, dass die Gerichtskosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden müssen, wobei A._ teilweise Recht bekam.

Entscheid: 1. Der Antrag wird teilweise angenommen; A._ erhält ab dem 1. Mai 2021 eine Invalidenrente mit einem Grad von 28 %. 2. Die Gerichtskosten werden je zur Hälfte auf A._ und die CNA verteilt. 3. Die CNA muss A.__ eine Entschädigung für die Gerichtskosten zahlen. 4. Die Angelegenheit wird zur weiteren Klärung der Kosten der vorherigen Verfahren an die kantonale Instanz zurückverwiesen.

Diese Entscheidung zeigt die Wichtigkeit einer umfassenden medizinischen Beurteilung und die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren bei der Festlegung von Invaliditätsrenten.