Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1261/2023 vom 8. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1261/2023:

Sachverhalt: A._ lenkte am 11. Oktober 2021 einen Jaguar auf der Autobahn A13 in St. Gallen und musste aufgrund einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs stark abbremsen. Dies führte dazu, dass sein Fahrzeug ins Schleudern geriet, die Mittelleitplanke rammte und schließlich entgegen der Fahrtrichtung zum Stillstand kam. Es gab keine Verletzten. A._ wurde daraufhin des Nichtbeherrschens seines Fahrzeugs und der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen und zu einer Busse von 600 CHF verurteilt. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde abgewiesen.

Erwägungen: A.__ erhob Beschwerde und beantragte, vom Vorwurf freigesprochen zu werden. Er argumentierte unter anderem, dass die Sachverhaltsfeststellung willkürlich und unzureichend gewesen sei. Insbesondere beanstandete er, dass die vorinstanzlichen Richter nicht ausreichend die Unfallursache untersucht und Zeugenaussagen nicht berücksichtigt hatten.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz in ihrer Beurteilung nicht nur von einer willkürlichen Sachverhaltsfeststellung ausging, sondern auch in die Zuständigkeit der ersten Instanz eingriff, indem sie neue Tatsachen und Beweise heranzog und somit die Sachverhaltswürdigung neu vornahm. Dies verletzte das Bundesrecht. Die Mängel in der Beweisaufnahme und die unzureichende Sachverhaltsfeststellung führten dazu, dass die Vorinstanz die Beschwerde zu Unrecht abgewiesen hatte.

Entscheid: Das Bundesgericht hob das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen auf und wies die Sache zur Ergänzung der Beweisaufnahme und zur neuen Entscheidung an die erste Instanz zurück. Die Beschwerde wurde somit gutgeheissen, und der Kanton St. Gallen wurde verpflichtet, A.__ eine Parteientschädigung von 3'000 CHF zu zahlen. Es wurden keine Kosten erhoben.