Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_437/2024 vom 10. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids 6B_437/2024 vom 10. Januar 2025:

Der Fall betrifft A.A._, der wegen schwerwiegender Misswirtschaft (Art. 158 StGB) verurteilt wurde. Er hatte in seiner Funktion als Geschäftsführer der C._ Sàrl die Gesellschaft D._ SA gegründet, um diese als "Strohmann" für den eigentlichen Betreiber, E.E._, zu nutzen. Zu den Vorwürfen gehört, dass A.A._ durch eine fingierte Kapitalerhöhung 100.000 CHF als Kapital bereitstellte, dann aber das Geld zurückgab, was E.E._ einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil verschaffte.

Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, was von A.A._ vor dem Obergericht angefochten wurde, jedoch ohne Erfolg. A.A._ reichte daraufhin ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht ein, in dem er verschiedene rechtliche Unzulänglichkeiten rügte, insbesondere die Verletzung der Anklagemaxime und das Fehlen der Feststellung eines unrechtmäßigen Vorteils.

Das Bundesgericht wies die Beschwerden zurück, da die Vorinstanzen die rechtskräftigen Tatsachen und die rechtlichen Bewertung ordnungsgemäß festgelegt hatten. Es fand, dass A.A._ handelte, um E.E._ einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil zu verschaffen, da er wusste, dass die vermeintliche Kapitalfreigabe den anderen ermöglicht hätte, die Gründung der Gesellschaft ohne eigene finanzielle Einlage durchzuführen. Zudem sah das Bundesgericht keine Widersprüche in den Feststellungen bezüglich der Höhe der Zahlungen und stellte fest, dass A.A.__ aus der Tat profitierte.

Somit wurde die Verurteilung aufrechterhalten und A.A.__ musste die Gerichtskosten tragen.