Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: A.__ wurde in einem ersten Urteil vom 9. September 2020 wegen verschiedener Delikte, darunter Körperverletzung und Belästigung, verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe und die Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre. Nach einer teilweisen Berufung wurde er in einem zweiten Urteil vom 8. Dezember 2021 zu 22 Monaten Freiheitsentzug mit Bewährung verurteilt. Das Bundesgericht stellte jedoch bei einem weiteren Verfahren fest, dass diese Entscheidung das Verbot der reformatio in pejus verletzte und begann einen neuen Prozess zur Überprüfung der Verurteilung.
In der neuen Entscheidung vom 23. April 2024 wurde A.__ für Bedrohung verurteilt und die Haftstrafe auf 13,5 Monate mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren korrigiert. Die vorherige Verurteilung und die Strafhöhe blieben weitgehend unverändert.
Erwägungen: A.__ legte gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht Berufung ein, unter anderem mit dem Argument, dass die Ausweisung und die Strafe zu hart seien und die Freiheit, die Verurteilung wegen Bedrohung nicht hinnehmbar sei. Er machte zudem geltend, dass seine früheren Taten nicht angemessen berücksichtigt wurden.
Das Bundesgericht wies die Berufung ab und entschied, dass die Argumente des Beschwerdeführers größtenteils unzulässig seien, da sie sich auf Tatsachen bezogen, die bereits in der früheren Entscheidung des Bundesgerichts behandelt worden waren. Die Wiederholungen von bereits entschiedenen Punkten im Zusammenhang mit der Verurteilung und der Ausweisung wurden als nicht zulässig zurückgewiesen. Das Gericht machte deutlich, dass die kantonalen Instanzen bei der Entscheidung über die Strafe und die Kostenverteilung einen breiten Ermessensspielraum hebben und dieser nicht überschritten wurde.
Im Ergebnis musste der Beschwerdeführer die Gerichtskosten tragen, und das Bundesgericht trat dem Antrag nicht bei.