Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_224/2023 vom 16. Januar 2025

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In diesem Bundesgerichtsurteil (1C_224/2023, 1C_8/2024) vom 16. Januar 2025 geht es um die rechtliche Anfechtung einer Entscheidung des vaudischen Staatsrats und die darauf erfolgte Bestätigung durch das kantonale Verwaltungsgericht zur Aufhebung eines kommunalen Beschlusses.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Prilly beantragte die Genehmigung des Stadtrats zur Ausübung des Vorkaufsrechts auf einem Grundstück (Parzelle Nr. 1364) im Wert von 62 Millionen Franken. Der Gemeinderat hatte in einer Sitzung am 20. September 2022 mit Stimmenmehrheit zugestimmt, obwohl sich während der Debatte mehrere Mitglieder vom ersten Teil der Sitzung zurückzogen, was die Quorenfrage in den Mittelpunkt stellte. Diese Entscheidung wurde von politischen Parteien angefochten, die der Ansicht waren, die Abstimmung sei nicht gültig gewesen, da das erforderliche Quorum nicht erreicht worden sei.

Erwägungen:
  1. Quorum und Zustandekommen der Abstimmung: Der Staatsrat entschied, dass das Quorum nicht erreicht war, da bei der Abstimmung nicht alle Mitglieder des Gemeinderats anwesend waren. Diese Entscheidung stützte er auf die vaudische Gemeinderechtsordnung, die eine absolute Mehrheit vorschreibt (38 von 75 Mitgliedern). Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass es sich bei der Abstimmung um eine politische Frage handelte und lehnte das Rekursverfahren ab.

  2. Zulässigkeit des Rekurses: Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde Prilly berechtigt ist, gegen die Entscheidung des Staatsrats vorzugehen, da hier sowohl die kommunale Autonomie als auch die Gesetzesvorschriften zur Gestaltung von Beschlüssen in Frage stehen.

  3. Gründe für die Ablehnung des Rekurses durch das Verwaltungsgericht: Die Argumentation der Gemeinde, das Verwaltungsgericht hätte nicht ausreichend die Umstände um die Sitzung am 15. September 2022 berücksichtigt, wurde als unbegründet angesehen. Der Fokus lag darauf, dass die Entscheidung des Gemeinderates eine politische Entscheidung war und somit nicht aus rechtlichen Gründen anfechtbar war.

  4. Feststellung über die rechtliche Beurteilung: Das Bundesgericht entschied, dass die Argumente zur politischen Natur der Beschlussfassung sowie die angeführten Prozesse des Stadtrats nicht zulässig waren, um rechtliche Ansprüche der politischen Parteien geltend zu machen, die nicht unmittelbar an den Gemeinschaftsentscheidungen beteiligt waren.

  5. Entscheidung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies den Rekurs der politischen Parteien zurück und hob gleichzeitig die Entscheidung des Staatsrats auf. Der ursprüngliche kommunale Beschluss vom 20. September 2022 wurde bestätigt. Dies stellte eine Bestätigung der kommunalen Autonomie und der Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Vorkaufsentscheid dar.

Schlussfolgerung:

Insgesamt bestätigte das Bundesgericht, dass die kommunalen Entscheidungen von einer politischen Natur sind und nicht jeder Aspekt rechtlich anfechtbar ist, sofern die grundlegenden Quorum-Regeln und demokratischen Prozesse eingehalten werden. Dies stärkt die Position der Gemeinde Prilly in der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der kommunalen Autonomie.