Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_61/2024 vom 16. Januar 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (6B_61/2024) vom 16. Januar 2025:

Sachverhalt: A._ wurde in erster Instanz für qualifizierte Körperverletzung und illegalen Aufenthalt in der Schweiz verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen, die teilweise der bereits ausgesprochenen Strafe hinzugefügt wurde, sowie eine Geldstrafe von 1.200 Franken. Nach einem erfolglosen Appell gegen dieses Urteil wendete sich A._ an das Bundesgericht. Die anerkannten Gewalttaten umfassten mehrere Übergriffe auf seine damalige Partnerin B._ zwischen 2018 und 2020. A._ lebte illegal in der Schweiz ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Recht der Beweisführung: A._ kritisierte, dass die vorangegangenen Instanzen nicht auf seine Anträge eingingen, B._ erneut zu befragen. Das Gericht stellte fest, dass die ursprüngliche und die Berufungsinstanz die Aussagen von B.__ bereits ausreichend bewerteten, um keine weitere Befragung für notwendig zu halten. Der Vorwurf wurde daher zurückgewiesen.

  1. Körperverletzung: A._ machte geltend, dass die Vorwürfe der Körperverletzung unbegründet seien, da keine gemeinsame Wohnung bestand. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die entscheidenden Elemente einer gemeinsamen Lebensführung vorlagen, die durch Zeugenaussagen bestätigt wurden. Es wurde festgestellt, dass A._ weiterhin in einer Beziehung mit B.__ und nicht bloß in einer Wohngemeinschaft mit ihr war, was für die Anklage entscheidend war.

  2. Illegale Aufenthalt: A.__ bestritt seinen illegalen Aufenthalt in der Schweiz. Das Gericht entschied, dass er während seiner Zeit in der Schweiz gegen das Aufenthaltsrecht verstieß, da er nicht den Anforderungen für sein Aufenthaltsvisum (Grenzgängerstatus) nachkam. Er hätte regelmäßig in sein Wohnland zurückkehren müssen.

  3. Strafzumessung: A.__ argumentierte gegen die ihm auferlegte Freiheitsstrafe und plädierte für eine Geldstrafe. Das Gericht entschied, dass unter Berücksichtigung seiner wiederholten Delikte und der Notwendigkeit, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, eine Freiheitsstrafe gerechtfertigt war.

  4. Abweisung des Rechtsmittels: Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel von A.__ als unbegründet zurück und bestätigte die Strafe sowie die Entscheidung, keine Rechtshilfe zu gewähren.

Zusammenfassend lautete die Entscheidung, dass A.__ sowohl für die Körperverletzung als auch für den illegalen Aufenthalt schuldig befunden wurde und die zuvor verhängten Strafen beibehalten wurden.