Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_61/2024 vom 16. Januar 2025

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Im Urteil des Bundesgerichts (6B_61/2024) vom 16. Januar 2025 wurde die Berufung von A.__ gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Waadt vom 18. Oktober 2023 abgelehnt.

Sachverhalt:

A._, ein französischer Staatsbürger, wurde im März 2023 vom Bezirksgericht La Côte wegen qualifizierter Körperverletzung und illegalem Aufenthalt in der Schweiz zu 90 Tagen Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 1.200 Franken verurteilt. Die von ihm gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde von der kantonalen Berufungsinstanz am 18. Oktober 2023 zurückgewiesen. A._ hatte seit Oktober 2018 ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz gelebt und stand in einer konfliktbeladenen Beziehung zu seiner Ex-Partnerin, bei der er mehrfach Gewalt ausgeübt hatte.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Beweisaufnahme: A._ kritisierte, dass frühere Instanzen seine Anträge auf Befragung seiner Ex-Partnerin, B._, abgelehnt hätten. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanzen keine Beweise zulassen mussten, wenn sie aufgrund der bereits vorliegenden Beweise zu einer Überzeugung gelangt waren, und dass deren Einschätzung nicht als willkürlich erachtet werden konnte.

  2. Körperverletzung: A._ bestritt, die Gewalt ausgeübt zu haben, und argumentierte, dass die Beziehung zu B._ keine Lebensgemeinschaft darstellte. Das Bundesgericht bestätigte die Feststellungen der Vorinstanzen, dass es sich um eine Beziehung handelte, die die Kriterien für eine strafrechtliche Verfolgung erfüllte, da B.__ detaillierte und konsistente Aussagen über die Übergriffe gemacht hatte.

  3. Illegaler Aufenthalt: A.__ wurde auch wegen illegalen Aufenthalts verurteilt, da er nicht die Vorschriften für Grenzgänger beachtet hatte. Das Bundesgericht befand, dass seine Argumentation bezüglich eines potenziellen Rechts auf Aufenthalt aufgrund der Personenfreizügigkeit nicht stichhaltig war, da ihm die Absicht, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen, fehlte.

  4. Strafzumessung: Das Gericht befand die verhängte Freiheitsstrafe als angemessen, insbesondere aufgrund der Vorgeschichte und der Tatsache, dass frühere Strafen ihn nicht von weiteren Straftaten abgehalten hatten.

Urteil: Der Rekurs von A._ wurde abgewiesen, die Entscheidung der Vorinstanz wurde bestätigt, die beantragte rechtliche Hilfe wurde ebenfalls abgelehnt und die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.