Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_589/2024 vom 17. Januar 2025

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Bundesgericht, Urteil 6B_589/2024, vom 17. Januar 2025

Sachverhalt: A._ wurde in einem ersten Urteil vom 16. Mai 2022 wegen Beleidigung und Nötigung verurteilt. Diesen Entscheid focht er an. Am 28. Juni 2024 bestätigte das Kantonsgericht Wallis (Gericht I) die Beurteilung der Beleidigung, sprach jedoch den Angeklagten von Nötigung frei. Stattdessen wurde er wegen versuchter Bedrohung verurteilt und erhielt eine Geldstrafe sowie eine Geldbusse. A._ war in einen Vorfall verwickelt, bei dem er B._, mit dem er in Konkurrenz steht, auf dem Flughafen U._ beschimpfte und bedrohte. Während des Vorfalls äußerte A.__ unter anderem beleidigende Worte wie „albanais de merde“ und drohte, ihm „die Fresse zu zerschlagen“.

Erwägungen: 1. A.__ rügte, dass das Kantonsgericht Beweisanträge abgelehnt hatte, die seiner Meinung nach entscheidend für die Wahrheitsfindung gewesen wären. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Revisionsprozess nicht willkürlich war, da die Beweisanträge nicht relevant oder nicht geeignet waren, das Urteil zu beeinflussen. Es war auch klar, dass das Gericht den Vorrang des Rechts auf ein faires Verfahren sowie die ordnungsgemäße Verwaltung von Beweisen beachtet hatte.

  1. A.__ kritisierte die Wertung der Beweise, insbesondere die Aussagen der Zeugen, die ihn belasteten. Das Bundesgericht entschied, dass das Kantonsgericht auf einem soliden Beweiskorpus basierte und keine willkürliche Einschätzung vornahm. Der Umstand, dass die Erklärungen des Anklägers durch andere Zeugen unterstützt wurden, verstärkte die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen.

  2. Die verübten Beleidigungen wurden als klar gegen die Ehre des B._ gewertet. A._ konnte nicht überzeugend darlegen, dass diese Ausdrücke im Alltag als akzeptabel gelten sollten. Das Gericht stellte fest, dass eine Missachtung dieser Art in der gegebenen Situation willentlich und direkt auf die Ehre des Opfers abzielte.

  3. Bezüglich der Bedrohung wurde entschieden, dass die Äußerung, er werde B._ „die Fresse zerschlagen", als ernsthafte Bedrohung gewertet wurde, die geeignet war, Angst und Schrecken zu verbreiten, auch wenn B._ letztendlich nicht in Angst versetzt wurde. A.__ wurde daher für den Versuch der Drohung verurteilt.

Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück und bestätigte die Entscheidung des Kantonsgerichts. A.__ wurde die Gerichtskosten auferlegt, und die Entscheidung wurde den betroffenen Parteien sowie dem Kantonsgericht zugestellt.