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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (7B_260/2023)
Sachverhalt: Das Urteil betrifft einen Strafprozess, in dem der Beschwerdeführer A._ gegen den Staatsanwalt Frédéric Scheidegger vorgeht. A._ ist in einem gewalttätigen Auseinandersetzungen mit seiner Ex-Partnerin B._ verwickelt, die mehrere Strafanzeigen gegen ihn eingereicht hat. Infolge dieser Verfahren hat A._ die Amtsenthebung des Staatsanwalts beantragt, da er sich ungerecht behandelt fühlte. Die erste Beschwerde auf Ablehnung wurde am 2. Dezember 2022 eingereicht, jedoch schließlich als unzulässig erklärt.
A._ reichte einen Rekurs beim Bundesgericht ein, nachdem seine Rekursforderung von der kantonalen Bemessungsstelle abgelehnt wurde. Er führte an, dass er sowie B._ Ungerechtigkeiten während des Verfahrens erfahren hätten und sah sich bezüglich der Ermittlung nicht ausreichend geschützt.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass es aufgrund der unzulässigen Ablehnung des Antrags zur Amtsenthebung des Staatsanwalts befugt sei, darüber zu entscheiden.
Fristgerechte Einreichung: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Antrag A.__s zur Ablehnung des Staatsanwalts verspätet war, da er bereits seit Juni 2022 über die Gründe in Kenntnis war und diese nicht vorherzeitig vorgebracht hatte.
Recht auf Anhörung: Das Gericht stellte fest, dass die fristgerechte Einreichung der schriftlichen Argumentation durch A.__ beachtet wurde. Die Rekursinstanz hatte ausreichend Zeit zur Verfügung, um die Argumente zu prüfen.
Vorbringen neuer Fakten: A.__ behauptete, dass die Schlussfolgerungen der Rekursinstanz nicht alle Argumente und neue Fakten berücksichtigten. Das Bundesgericht wies dies zurück und betonte, dass neue Beweismittel nicht nachträglich zur Unterstützung der Ablehnung des Staatsanwalts vorgebracht werden können.
Fehlende Relevanz von Vorwürfen: Einige von A.__ beiläufig vorgebrachte Vorwürfe wurden als nicht relevant für die Beurteilung der Vorurteile gegen den Staatsanwalt erachtet. Das Gericht bestätigte, dass die Tatsachenlage und die Bearbeitung durch den Staatsanwalt ordnungsgemäß waren.
Ergebnis: Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und stellte fest, dass die Belange bezüglich der Rekursablehnung richtig behandelt und sichergestellt worden waren. A.__ wurde die Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 2.500 CHF auferlegt.