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In dem Bundesgerichtsurteil 7B_343/2024 vom 22. Januar 2025, geht es um einen Rechtsstreit zwischen der Anwältin A._ und dem Ministerium public des Kantons Waadt. Die Anwältin hatte für ihre Mandantin, B._, eine Pensionsforderung gegen C._ in Höhe von 150.000 Franken eingereicht, basierend auf einer früheren Körperverletzung (eine Ohrfeige), die C._ im Jahr 2014 verursacht hatte.
Die Strafuntersuchung gegen A._ wurde eröffnet, weil sie keine Vorabklärung bei C._ vorgenommen hatte, bevor sie die Pensionsforderung einreichte, und sie wusste, dass die Forderung möglicherweise der Verjährung unterlag. Der Staatsanwalt entschloss sich, das Verfahren im März 2023 einzustellen und setzte die Verfahrenskosten in Höhe von 4.970,60 Franken A.__ zu. Diese Entscheidung wurde von der Strafkammer des kantonalen Gerichts am 21. August 2023 bestätigt.
A._ reichte daraufhin ein Rechtsmittel beim Bundesgericht ein. Sie stellte den Antrag, dass die Kosten nicht ihr auferlegt werden und sie eine Entschädigung von 12.704,75 Franken erhält. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Kosten ordnungsgemäß wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht durch A._ auferlegt wurden. Es wurde auch entschieden, dass sie kein Recht auf Entschädigung hatte, da sie die Strafverfolgung unrechtmäßig und fehlerhaft angestoßen hatte.
Insgesamt lehnte das Bundesgericht ihren Antrag ab und bestätigte, dass sie die Verfahrenskosten zu tragen hat.