Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_204/2024 vom 27. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_204/2024 vom 27. Januar 2025:

Sachverhalt: A._ und B._ heirateten im Jahr 2002 und haben zwei mittlerweile volljährige Kinder. Die Ehepartner trennten sich im September 2021. A._ beantragte am 6. Mai 2022 beim Tribunal de première instance des Kantons Genf, dass B._ verpflichtet wird, ihr monatlich 5.000 CHF als Unterhalt zu zahlen. Dieses Gericht entschied am 23. Januar 2023, dass B._ 4.000 CHF pro Monat ab dem 15. September 2021 an A._ zahlen soll.

B._ legte am 6. Februar 2023 Berufung ein. Das Berufungsgericht entschied am 8. Februar 2024, die Unterhaltszahlung auf 1.250 CHF pro Monat zu reduzieren. A._ reichte daraufhin am 28. März 2024 beim Bundesgericht ein Verfahren ein, um das Urteil der unteren Instanz zu beanstanden.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Verwaltungsakt form- und fristgerecht eingereicht wurde und A.__ (die Rekurrentin) ein schutzwürdiges Interesse an einer Aufhebung des Urteils hat. Der Streit war auch hinsichtlich der finanziellen Mittel und Bedürfnisse der beiden Parteien zu führen.

Das Gericht erkannte, dass die Entscheidung der Vorinstanz zur Reduktion der Unterhaltszahlung nicht willkürlich war. Es wurde festgestellt, dass die Vorinstanz keine hypothetischen Kosten anerkannte, sondern nur tatsächlich angefallene Ausgaben in die Berechnung einfließen ließ. A.__ konnte nicht beweisen, dass ihr Lebensstandard während der Ehe über das von der Vorinstanz Berücksichtigte hinausging.

Des Weiteren wurden ihre Einwände zur Einkommenssituation von B.__ sowie die Behauptungen zu ihren eigenen Ausgaben als nicht ausreichend belegt erachtet. Die vorgebrachten Argumente wurden als nicht überzeugend eingestuft und die eingereichten Beweise wurden als mangelhaft beurteilt. Ihre Forderung nach einem höheren Unterhalt wurde abgelehnt.

Fazit: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A._ zurück und stellte fest, dass das Berufungsgericht in seiner Entscheidung nicht gegen das Recht verstoßen hat. A._ wurde zudem die beantragte Rechtsschutzgewährung verweigert, und die Gerichtskosten wurden ihr auferlegt.