Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_636/2023
Sachverhalt: Die Gemeinde Hauterive kündigte am 12. Mai 2022 den Vertrag mit der A._ SA zur Sammlung von Haushaltsabfällen und vergab den Auftrag ab 1. Januar 2023 an die B._ SA. A._ SA legte dagegen Beschwerde ein, die jedoch ohne aufschiebende Wirkung blieb. Mit einer Verfügung vom 23. Januar 2023 untersagte der Gemeinderat A._ SA die Sammlung der Abfälle und forderte die Rückgabe der Schlüssel zu den Containern. Diese Entscheidungen wurden später sowohl vom Departement für Raumordnung und Umwelt des Kantons Neuchâtel als auch vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt.
Erwägungen: A.__ SA erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der bisherigen Entscheidungen. Die Hauptargumentation drehte sich um die Frage, ob die Abfälle, die die Unternehmen produzierten, im Sinne des geltenden Abfallrechts als „städtische Abfälle“ klassifiziert werden können und somit dem kommunalen Monopol unterliegen. Während das Bundesgericht erkannte, dass die Abfälle der Unternehmen unter bestimmten Bedingungen als städtische Abfälle betrachtet werden können (insbesondere wenn sie von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen stammen), stellte es fest, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die genaue Zusammensetzung der Abfälle zu prüfen, solange die Vermutung besteht, dass diese Abfälle den städtischen Abfällen entsprechen.
Das Gericht wies auch den Vorwurf zurück, dass der Gemeinderat das Recht auf Anhörung verletzt hat, und konstatierte, dass die Abfälle der betroffenen Unternehmen als „gemischte Abfälle“ klassifiziert werden können, was die Gemeinde zur Sammlung befugt. Die Vereinbarkeit der kommunalen Vorgaben und der Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung wurde ebenso dargelegt.
Letztlich wies das Bundesgericht den Rekurs von A.__ SA ab, da diese nicht nachweisen konnte, dass die Abfallklassifizierung fehlerhaft war oder dass das Vorgehen der Gemeinde gegen geltendes Recht verstieß.
Schlussfolgerung: Das Urteil bestätigt die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde Hauterive zur Regulierung der Abfallentsorgung und das Vorliegen eines kommunalen Monopols über die Sammlung städtischer Abfälle. A.__ SA musste die Kosten des Verfahrens tragen.