Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1053/2022 vom 15. Januar 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (6B_1053/2022) vom 15. Januar 2025:

Sachverhalt: A._ wurde vorgeworfen, am 11. Juli 2020 ohne Gesichtsmaske ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt zu haben. Auf Aufforderung der Transportpolizei, eine Maske aufzusetzen, weigerte er sich, obwohl ihm eine Maske angeboten wurde. A._ blockierte daraufhin mit seinem Fuß die Zugtüre, was zu einer verspäteten Abfahrt führte. Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte ihn in zweiter Instanz wegen Ungehorsams gegenüber der Anordnung einer Sicherheitskraft und wegen des Blockierens der Türe, zu einer Busse von 400 CHF.

Erwägungen: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz zu Recht die Vorwürfe des Beschwerdeführers auf Unparteilichkeit der Richterin zurückwies. Ein allgemeines Misstrauen reicht nicht aus, um Befangenheit anzunehmen. Es sei keine Willkür oder sachfremde Einflussnahme erkennbar, und die Vorinstanzen hätten unabhängig und unparteiisch geurteilt.

  1. Der Beschwerdeführer argumentierte, die Vorinstanz habe fehlerhafte Sachverhaltsfeststellungen getroffen und sei ungerechtfertigt von einer späteren Version der Maskentragepflicht ausgegangen. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz die geltenden Regelungen korrekt anwandte und dass die Sachverhaltsfeststellung nicht willkürlich war. Es stellte fest, dass A.__ keinen rechtlich relevanten Nachweis für die Befreiung von der Maskenpflicht erbrachte.

  2. Die im Vorfall geltende Verordnung sah nicht vor, dass ein Nachweis für besondere Gründe zur Befreiung von der Maskentragepflicht erbracht werden müsse, jedoch waren die vorgebrachten Gewissensgründe des Beschwerdeführers nicht ausreichend, um die Maskenpflicht zu umgehen. Sein Verhalten, die Türe zu blockieren, war somit rechtswidrig.

  3. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte die Gerichtskosten, da die Beschwerde als aussichtslos eingestuft wurde. Ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen.

Schlussfolgerung: Die Beschwerde von A.__ wurde zurückgewiesen, und die Entscheidung der Vorinstanz, ihn wegen Widerhandlungen gegen relevante Gesetze zu verurteilen, wurde bestätigt.