Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_510/2024 vom 29. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_510/2024 vom 29. Januar 2025

Sachverhalt: A._, der Beschwerdeführer, wird von B._, seinem Sohn, und dessen Anwalt, Chiarella Rei-Ferrari, vertreten. B._ beantragte am 7. November 2023 beim regionalen Schutzamt, Maßnahmen zum Schutz seines Vaters A._ zu ergreifen, da er befürchtete, dass A._ nicht mehr in der Lage sei, seine Geschäfte selbstständig zu führen. Insbesondere sollte die Ehefrau C._ von ihren Vertretungsbefugnissen entbunden werden.

Am 16. Januar 2024 fand eine Anhörung statt, bei der die Ehefrau und andere Beteiligte anwesend waren. A._ erschien jedoch nicht zu mehreren weiteren geplanten Anhörungen. In der Folge ordnete das Gericht am 30. April 2024 eine psychiatrische Begutachtung an, um die psychischen und sozialen Fähigkeiten von A._ zu beurteilen.

B._ legte gegen diese Entscheidung am 3. Juni 2024 Beschwerde ein. Der Präsident der Schutzkammer des kantonalen Berufungsgerichts wies die Beschwerde am 2. Juli 2024 ab, was A._ dazu veranlasste, am 9. August 2024 beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Entscheidung über die psychiatrische Begutachtung eine nicht anfechtbare, vorläufige Entscheidung darstellt, die jedoch aufgrund ihrer potenziell irreparablen Auswirkungen sofort angefochten werden kann. Die Beschwerde war zulässig.

  1. Recht auf Gehör: A._ machte geltend, dass er in seinem Anhörungsrecht verletzt wurde, da er erst mit der Entscheidung vom 2. Juli 2024 von den schriftlichen Stellungnahmen der anderen Beteiligten erfahren hatte. Das Gericht stellte zwar fest, dass A._ das Recht auf Anhörung verletzt wurde, jedoch konnte er nicht ausreichend darlegen, wie sich diese Verletzung auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hätte, sodass kein Interesse an einer Aufhebung der Entscheidung gesehen wurde.

  2. Merit der Bestellung der Begutachtung: A.__ argumentierte, die angeordnete Begutachtung verletze seine persönliche Freiheit. Das Bundesgericht erkannte, dass die Entscheidung zur Begutachtung legitime Eingriffe in die persönliche Freiheit darstellen kann, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und verhältnismäßig ist. Das Gericht stellte fest, dass die Anzeichen für eine potenzielle Schutzbedürftigkeit des Beschwerdeführers, einschließlich seiner Alzheimer-Diagnose, die Notwendigkeit einer Begutachtung gerechtfertigten.

  3. Die Argumentation des Beschwerdeführers, dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden sollten, da seine Frau ihn bereits unterstütze, war nicht überzeugend, da die Begutachtung gerade darauf abzielte, die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen zu klären.

Entscheidung: Die Beschwerde wurde in der aufrechterhaltenen Form abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.