Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_407/2024 vom 29. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_407/2024 Sachverhalt:

A.A., B.A. und C. hatten D. wegen Diffamation und Beleidigung verklagt. Ein erstes Urteil vom 13. Januar 2023 erkannte D. schuldig und ordnete an, dass D. den Klägern eine Entschädigung für ihre Verteidigungskosten zahlen müsse. D. legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Berufungskammer des Kantons Freiburg hob am 16. April 2024 das Urteil auf, sprach D. frei und ordnete an, dass A.A., B.A. und C. D. eine Entschädigung von insgesamt 5'995.95 CHF zu zahlen hätten.

Die Kläger legten daraufhin beim Bundesgericht ein Rechtsmittel ein, in dem sie vor allem eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör rügten.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Rechtsmittelberechtigung: Die Kläger sind als Parteien berechtigt, gegen die Entscheidung der kantonalen Berufungsinstanz beim Bundesgericht vorzugehen, da sie finanziell belastet werden.

  2. Recht auf Gehör: Die Kläger argumentieren, dass die kantonale Entscheidung unzureichend begründet sei, insbesondere warum die Entschädigung den Klägern auferlegt wurde. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Motivation des kantonalen Gerichts nicht darlegt, warum die Drittelanzahlung der Entschädigung durch die Kläger gerechtfertigt sei. Es fehlte der nachzuweisende Zusammenhang zwischen den entstandenen Kosten und dem Verhalten der Kläger.

  3. Fehlende Begründung: Die Entscheidung des kantonalen Gerichts genüge nicht den Anforderungen an die erforderliche Begründung, da sie die Parteien nicht in die Lage versetze, die Entscheidung nachzuvollziehen oder zu contestieren.

Schlussfolgerung:

Das Bundesgericht erklärt, dass das Rechtsmittel der Kläger begründet ist, hebt die angefochtene Entscheidung bezüglich der Entschädigung auf und verweist den Fall zur Neuentscheidung an die kantonale Instanz. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben, und die Kläger erhalten eine Kostenentschädigung in Höhe von 3'000 CHF zu Lasten des Kantons Freiburg.

Das Urteil wurde am 29. Januar 2025 verkündet.