Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_441/2024 vom 30. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_441/2024 Sachverhalt:

A._ wurde am 9. August 2023 von einem Polizeigericht für mehrere Straftaten, darunter Betrug, falsche Urkunden und Missbrauch von Vermögenswerten, verurteilt und zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt. Auch wurden Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 165'075,84 CHF gegenüber zwei Geschädigten (C._ SA und B.__) ausgesprochen. Am 17. April 2024 bestätigte die Strafkammer des Obergerichts des Kantons Neuenburg das ursprüngliche Urteil teilweise, hob jedoch eine Anklage wegen falscher Urkunden auf.

Die Urteile basieren auf folgenden Ereignissen: A._, der als Geschäftsführer der E._ Sàrl tätig war, hatte zum einen mehrfach fälschlicherweise Rechnungen an C.__ SA ausgestellt, nachdem er bereits Vorauszahlungen erhalten hatte, mit der Absicht, sich finanziell zu bereichern. Zudem beantragte er unter Falschinformationen einen COVID-Kredit von 120.000 CHF, obwohl er wusste, dass die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig war.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerden von Amtes wegen. A.__s Einwände zu seiner Verhaftung und zu neuen Beweismittel wurden als unzulässig abgelehnt, da sie über den Rahmen des angefochtenen Urteils hinausgingen oder verspätet vorgebracht wurden.

  2. Unparteilichkeit der Gerichte: A.__ warf der Staatsanwältin und den Richtern der Berufungsinstanz Unparteilichkeit vor, konnte jedoch keine rechtlich stichhaltigen Argumente vorbringen.

  3. Arbitrarität und Beweiserhebung: Bei der Anfechtung der Tatsachenfeststellung wies das Bundesgericht darauf hin, dass es an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden ist. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die Tatsachen ausreichend und nachvollziehbar bewertet hatte, was keine Willkür darstellt.

  4. Recht auf Gehör: A.__ hatte während der Verhandlungen ausreichend Gelegenheit, sich zu äußern und Beweise vorzulegen. Das Bundesgericht erkannte daher keinen Verstoß gegen das Recht auf Gehör.

  5. Strafen und Zivilforderungen: A.__ stellte die rechtliche Qualifikation seiner Taten nicht in Frage, seine Forderungen nach einer milderen Strafe wurden abgelehnt, da er nicht von den gegen ihn erhobenen Anklagen freigesprochen wurde.

  6. Gerichtskosten und Rechtsbeihilfe: Da der Recours keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde die Bitte um Prozesskostenhilfe abgelehnt. A.__ wurde die Gerichtskosten in Höhe von 1.200 CHF auferlegt.

Urteil:

Der Recours von A.__ wurde abgewiesen, und die rechtlichen Kosten wurden ihm auferlegt.