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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_945/2024 vom 3. Februar 2025:
Sachverhalt: Der italienische Staatsbürger A._ wurde am 7. November 2022 vom Bezirksgericht Sierre wegen Kinderpornographie (Art. 197 StGB) verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Geldbuße von 500 Franken. Zusätzlich wurde ihm für fünf Jahre die Ausweisung aus der Schweiz angeordnet. A._ luden zwischen dem 13. Juni und 12. August 2021 zahlreiche pornographische Videos mit kinderpornographischem Inhalt herunter und teilten diese über das P2P-Programm eMule. Der Kantonale Strafgerichtshof des Wallis bestätigte am 21. Oktober 2024 das Urteil und die Maßnahme der Ausweisung, was A.__ zur Einreichung eines Rekurses beim Bundesgericht veranlasste.
Erwägungen: A.__ stellt den Ausweisungsbeschluss in Frage und beruft sich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände gemäß Art. 66a Abs. 2 StGB, die eine Ausweisung unbillig erscheinen lassen würden. Er weist darauf hin, dass er in der Schweiz lebte, sich der Landessprache gut verständigen kann und keine schwerwiegenden Vorstrafen hat.
Das Bundesgericht hält fest, dass es die vorinstanzlichen Feststellungen grundsätzlich akzeptieren muss, es sei denn, diese wären willkürlich oder offensichtlich falsch. Die Richter stellen fest, dass A.__ seit seiner Ankunft in der Schweiz im Jahr 2015 nur eine durchschnittliche Integration erreicht hat und keinen intensiven sozialen oder beruflichen Kontakt zur Schweiz aufweist. Es wurden keine familiären Bindungen festgestellt, die eine gewisse verfassungsmäßige Schutzwürdigkeit begründen könnten. Zudem war er mehrere Male arbeitslos. Deshalb ergeben die Umstände keine gravierende persönliche Situation, die eine Aufschiebung der Ausweisung rechtfertigen könnte.
Das Gericht bettet seine Entscheidung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und der rechtlichen Rahmenbedingungen ein, die im StGB und den internationalen Menschenrechtskonventionen verankert sind. Da die notwendigen Kriterien für eine Ausnahme gegenüber der Regelung über die Ausweisung nicht erfüllt sind, wird die Ausweisung bestätigt.
Entscheidung: Der Rekurs von A._ wird als unbegründet abgewiesen, und die Ausweisung bleibt bestehen. Außerdem wird die beantragte juristische Hilfe abgelehnt, und A._ trägt die Verfahrenskosten.