Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_981/2024 vom 17. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_981/2024

Sachverhalt:

A._ wurde bereits mehrfach wegen Körperverletzungen verurteilt. Am 8. Mai 2020 kam es auf einem Parkplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen A._ und B._. In deren Verlauf erlitt B._ eine schwere Verletzung (Doppelfraktur des Schambeins), die mehrere chirurgische Eingriffe erforderte und zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führte.

A.__ wurde von einem erstinstanzlichen Gericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. In der Berufung bestätigte das Kantonsgericht diese Verurteilung und erhöhte die Strafe auf vier Monate Gefängnis.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. A._ erhob gegen das Urteil des Kantonsgerichts Beschwerde. Er stellte den Antrag auf Aufhebung des Urteils und seine Freisprechung sowie die Verurteilung von B._ wegen Körperverletzung.

  2. Das Bundesgericht stellte fest, dass A._ nicht die erforderliche Qualität für die Beschwerde hatte, da er in der Vorinstanz keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht hatte. Somit wurde die Beschwerde von A._ für unzulässig erklärt.

  3. Hinsichtlich der Vorwürfe des dolus eventualis (bedingter Vorsatz) verwies das Bundesgericht darauf, dass A._ durch sein Verhalten, die Körperverletzung in Kauf nahm. Es sei festgestellt worden, dass er absichtlich handelte, als er B._ mit einem kräftigen Fußtritt gegen die Waden zu Fall brachte.

  4. Das Gericht wies A.__s Argumente zurück, dass eine leichtere Strafe angemessen wäre. Es wurde erläutert, dass aufgrund der Schwere der Verletzung und der Vorgeschichte A.__s eine Freiheitsstrafe gerechtfertigt war.

  5. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A.__ zurück, bestätigte die Strafe und entschied, dass die Verfahrenskosten ihm auferlegt werden.

Das Urteil wird den Parteien und dem zuständigen kantonalen Gericht zur Kenntnis gegeben.